Pflegebeauftragte ruft zur Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren für innovative Modellvorhaben auf

Pressemitteilung vom 06.07.2026

Die Pflegebeauftragte des Landes Berlin begrüßt den Förderaufruf der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zur Umsetzung von Modellvorhaben nach §§ 123 und 124 SGB XI und ruft interessierte Akteurinnen und Akteure dazu auf, sich am laufenden Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.

Mit den Modellvorhaben sollen innovative Unterstützungsmaßnahmen und Strukturen vor Ort und im Quartier entwickelt und erprobt werden. Die Zielsetzung solcher Modellvorhaben soll die Verbesserung der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf sowie ihrer An- und Zugehörigen sein.

Interessensbekundungen können bis zum 21. August 2026 eingereicht werden. Das weitere Verfahren, die Fördervoraussetzungen sowie alle relevanten Unterlagen sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung ausführlich beschrieben. Dort stehen auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie die erforderlichen Downloads zur Verfügung.

Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz, Pflegebeauftragte des Landes Berlin: „Berlin braucht neue Ideen, um die pflegerische Versorgung zukunftsfest zu gestalten. Die Modellvorhaben bieten die Chance, innovative Konzepte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort zu entwickeln und zu erproben. Ich ermutige alle potenziellen Projektträger, diese Möglichkeit zu nutzen und ihre Ideen einzubringen.“

Die Pflegebeauftragte weist darauf hin, dass für die Vorbereitung einer Interessenbekundung die auf der Website bereitgestellten Hinweise, FAQ und Antragsunterlagen sorgfältig berücksichtigt werden sollten. So können die Projektideen optimal auf die Anforderungen des Förderverfahrens ausgerichtet werden.