Aktuelles aus der LAG
Lesung "Ein ungehaltenes Plädoyer" mit Christina Clemm am 13.10.2026
Christina Clemm ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwältin in Berlin. Sie vertritt Opfer geschlechtsspezifischer und rassistisch motivierter Gewalt. 2020 erschien ihr Buch “Akteneinsicht – Geschichten von Frauen und Gewalt”, 2023 Ihr Buch “Gegen Frauenhass”.
Nun erscheint ihr drittes Buch: „Ein ungehaltenes Plädoyer“.
In diesem sehr persönlichen Buch nimmt Christina Clemm uns mit in die Verhandlung und zeigt, wo wir als Gesellschaft versagen – und wie eine solidarische und gerechte Zukunft möglich ist. Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zu Ihrer Lesung und Diskussion aus Ihrem neuesten Buch ein.
Anmeldung an bb@ba-mitte.berlin.de
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Lesung Ein ungehaltenes Plädoyer
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Fachtag "Vom Backlash zur Gewalt? – Was Antifeminismus mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun hat"
Antifeminismus begegnet uns online und offline. Doch wo wird er zum Problem für den Gewaltschutz?
Die Fachveranstaltung stellt sich dieser Frage und gibt mit zwei Inputs Einblicke in aktuelle antifeministische Bewegungen. Die “Manosphere”: Ein Blick in digitale Räume, in denen sich antifeministische und misogyne Einstellungen verbreiten, radikalisieren und durch Algorithmen junge Männer erreichen. Die “Väterrechtsbewegung”: Ein Blick auf ihre zentralen Narrative, ihre Akteure und ihren Einfluss auf Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.
Anschließend diskutieren Fachkräfte, welche Zusammenhänge zwischen zunehmendem Antifeminismus, gesellschaftlichem Rechtsruck und geschlechtsspezifischer Gewalt bestehen und was wir dem entgegensetzen können.
Wann: 17.11.2026 von 9 bis 14 Uhr
Wo: BIZ (Hellersdorfer Str. 159, 12619 Berlin)
Anmeldung erforderlich: buero.gleichstellungsbeauftragte@ba-mh.berlin.de
Das genaue Programm folgt. Die Veranstaltung wird organisiert vom Gleichstellungsbüro des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf in Kooperation mit der Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten der Alice Salomon Hochschule.
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Flyer Fachtag vom Backlash zur Gewalt 17.11.2026
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Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke zum Berliner Gewalthilfegesetz* vom 20. Juli 2026
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke begrüßt ausdrücklich die Verabschiedung des Berliner Gewalthilfegesetzes.
Mit dem Gesetz setzt Berlin ein wichtiges Signal im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und übernimmt bundesweit eine Vorreiterinnenrolle bei der Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben. Besonders hervorzuheben ist, dass das Land Berlin das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangetrieben und damit frühzeitig die Weichen für einen verbesserten Schutz von Betroffenen gestellt hat. Besonders positiv bewerten wir die gesetzliche Verankerung einer systematischen Gewalthilfeplanung, den Anspruch auf eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schutz- und Beratungsangebote.
Mit diesen Regelungen werden langjährigen Anliegen der LAG Rechnung getragen. Nun gilt es, in allen Berliner Bezirken wohnortnahe, niedrigschwellige, barrierefreie und verlässliche Beratungsangebote für Betroffene aufzubauen und dauerhaft zu sichern.
Während das Gesetz eine Versorgung „in ausreichender Zahl“fordert, bleibt offen, wann diese Voraussetzung erfüllt ist. Objektive Mindeststandards – vergleichbar mit den Orientierungswerten für Frauenhausplätze – hätten den Anspruch auf einen diskriminierungsfreien, bedarfsgerechten und wohnortnahen Zugang zu Beratungsangeboten konkretisiert und überprüfbar gemacht.
Nachbesserungsbedarf sehen auch wir hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs des Gesetzes. Dies betrifft die Personengruppen, deren Einbeziehung im Berliner Gesetzgebungsverfahren zunächst vorgesehen war, letztlich jedoch keine Berücksichtigung gefunden hat: trans*, inter* und nichtbinäre Personen. TIN*-Personen sind in besonderem Maße von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen und stoßen häufig auf spezifische Zugangsbarrieren im Hilfesystem. Aus unserer Sicht hat das Land Berlin damit die Chance verpasst, seiner Rolle als Regenbogenhauptstadt auch im Gewaltschutz gerecht zu werden und bundesweit Maßstäbe für einen inklusiven Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu setzen.
Aus unserer Sicht wäre es erforderlich gewesen, den Schutz besonders vulnerabler Gruppen noch stärker im Gesetz zu verankern. Positiv hervorzuheben ist, dass die besondere Situation von Frauen mit Flucht- oder Migrationserfahrung sowie von Frauen mit Behinderungen in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich berücksichtigt wird.
Gleichzeitig wäre es wünschenswert gewesen, den intersektionalen Charakter geschlechtsspezifischer Gewalt stärker im Gesetz und in der Gewalthilfeplanung zu verankern. Wie auch Art. 4 Abs. 3 der Istanbul-Konvention verdeutlicht, können sich unterschiedliche Diskriminierungs- und Benachteiligungsmerkmale – etwa Geschlecht, Behinderung, Alter, Migrations- oder Fluchterfahrung, Gesundheitszustand oder soziale Lage – überschneiden und das Risiko von Gewalt sowie die Hürden beim Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten erheblich erhöhen. Eine ausdrückliche Berücksichtigung weiterer vulnerabler Lebenslagen, beispielsweise von Frauen mit psychischen oder Suchterkrankungen, wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen sowie hochaltrigen Frauen, hätte dazu beigetragen, diese unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Gewalthilfeplanung systematisch zu erfassen und eine bedarfsgerechte, diskriminierungssensible und inklusive Versorgung weiter zu stärken.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke wird die Umsetzung des Gesetzes weiterhin konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass der Gewaltschutz in Berlin bedarfsgerecht, diskriminierungssensibel und intersektional weiterentwickelt wird.