Aktuelles zum berlinpass

Informationen zum Berechtigungsnachweis für Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen.

Der berlinpass ermöglicht den vergünstigten Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten und soll die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern. Anspruch auf den berlinpass haben Berlinerinnen und Berliner, die Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten haben.

Zum 31. Dezember 2022 wird der berlinpass in seiner jetzigen Form abgeschafft.

Ab 01. Januar 2023 gibt es einen neuen Nachweis, den sogenannten Berechtigungsnachweis. Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten den neuen Berechtigungsnachweis und weitere Informationen zum künftigen Verfahren automatisch vom Jobcenter. Eine persönliche Vorsprache im Jobcenter ist nicht erforderlich.

Die bestehenden Vergünstigungen und das Berlin-Ticket S können ab dem 01.Januar 2023 mit dem neuen Berechtigungsausweis weiterhin genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/berlinpass/

Weiterführende Informationen zum Download

  • Flyer zum berlinpass / neuer Berechtigungsnachweis ab 01. Januar 2023

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