Förderung MitArbeit

Neue Fördermöglichkeiten für Arbeitgebende

Am 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Mit der Neufassung des § 16e Sozialgesetzbuch (SGB ) Zweites Buch (II) – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie dem neuen § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden zwei Regelinstrumente geschaffen, um langzeitarbeitslosen Menschen wieder berufliche Perspektiven im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (abzüglich der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) zu geben.
Arbeitgebende, die diesen Menschen eine Chance geben, erhalten einen Lohnkostenzuschuss. Dieser beträgt bis zu 100% des Entgelts auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohnes oder eines zu zahlenden Tariflohnes.

Ein Neustart – zwei Gewinner

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf beteiligt sich an der Kampagne „Ein Neustart – zwei Gewinner”. Mit dem Teilhabechancengesetz, sollen Menschen nach längerer Arbeitslosigkeit eine Chance für eine berufliche und soziale Teilhabe bekommen. Dabei spielen Sie als Unternehmer*in eine Hauptrolle. Sie ermöglichen es, dass Langzeitarbeitslose wieder eine berufliche Perspektive gewinnen – und werden dabei selbst zum/zur Gewinner*in. Das Unternehmen Mobile Pflege Steglitz GBR hat bereits gewonnen, das Video zeigt Ihnen warum. Weitere Informationen zur Kampagne „Ein Neustart – zwei Gewinner” finden Sie hier https://www.zwei-gewinner.de/.

Schema zum §16i SGB II

§ 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt

  • Flyer zur Förderung nach § 16 i SGB II

    PDF-Dokument (10.7 MB)

Schema zum §16e SGB II

§ 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

  • Flyer zur Förderung nach § 16 e SGB II

    PDF-Dokument (2.0 MB)

Internet: BMAS – Informationen

Sie haben Interesse?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Das Jobcenter vermittelt Ihnen geeignete Bewerber*innen und
unterstützt Sie bei der Beantragung der Förderleistung.

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Steglitz-Zehlendorf.MitArbeit@jobcenter-ge.de

Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf
Birkbuschstr. 10
12167 Berlin

Oder sprechen Sie den gemeinsamen Arbeitgeber-Service Berlin an:
E-Mail: arbeitgeberservice-berlin@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 800 4 5555 20