- Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen durch berufliche Anerkennung!
- Lassen Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen.
- Jede Person mit einem ausländischen Berufsabschluss hat Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Das Verfahren ist offen für alle, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus – also auch für Asylbewerber:innen und Geduldete. Eine berufliche Anerkennung ist hilfreich, um eine Beschäftigung auszuüben, die der formalen Qualifikation entspricht. In einigen Berufen ist die berufliche Anerkennung sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland.
- Informationen und Beratung zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses finden Sie hier!
Migration
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Übersicht Träger Berlin - RIN Berlin
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Übersicht Träger Berlin, Stand 04_23
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Jobcenter Berlin
Steglitz-Zehlendorf
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- Tel.: 030 5555 76 2222
- Fax: 030 5555 76 7777