Da war doch was?
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 wurde am 19.11.2025 veröffentlicht.
Er hielt dem Berliner Gesetzgeber schonungslos, überdeutlich und konsequent den Spiegel vor. Er setzte zudem konkrete Berechnungskriterien für eine verfassungskonforme Besoldung und räumte eine Frist zur Umsetzung des Beschlusses bis spätestens März 2027 ein.
Was ist seitdem passiert?
Zunächst einmal begegnete uns in Gesprächen die allgemeine Aussage, man müsse den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss „prüfen“. Es folgten Hinweise auf Rechenfehler in den Tabellen. Dann wurde aber seitens der Senatsverwaltung für Finanzen ein Reparaturgesetz erstellt. Anhörungen im Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung fanden statt, riesige Beträge für Nachzahlungen stehen im Raum. Berlin hat strukturelle Haushaltsdefizite, auch ohne die Reparatur der Besoldung.
Und dann passiert: nichts. Das Gesetzgebungsverfahren in Berlin beginnt nicht, weil sich „die Politik“ nicht entscheiden kann, die unterlassene Besoldung der Vergangenheit nachzuholen. Es wird aber auch nicht die aktuelle Besoldung verfassungskonform ausgestaltet. Es liegt auf der Hand, dass die anstehende Wahl in Berlin als Begründung bemüht wird. Dabei wäre genau diese Wahl aus Sicht der Betroffenen, ihrer Familien und der Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich der Grund, vorher Klarheit und Transparenz zu schaffen. Denn wie sollen in Koalitionsverhandlungen irgendwelche Projekte mit realistischen Ansätzen geplant werden, wenn der Berliner Landeshaushalt überhaupt nicht klar ist?
Und dann passiert: Brandenburg. Ausgerechnet Brandenburg, möchte man sagen. Das Bundesland, welches Berlin einmal komplett umgibt. Brandenburg macht sich auf den Weg, aus dem BERLINER Bundesverfassungsgerichtsbeschluss die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die beiden Minister Keller (Finanzen) und Redmann (Inneres) verwiesen auf die Pflicht der Exekutive, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch in Brandenburg umzusetzen, ein Beschluss des höchsten Gerichts in Deutschland habe Gesetzescharakter.
Wir erhalten im Hauptpersonalrat zahlreiche Nachfragen, warum Brandenburg jetzt eigentlich Berlin überholen konnte. Und sehr viele Beamtinnen und Beamte äußern den Verdacht, Entscheidungen würden verschleppt, um sich doch wieder irgendwie „aus der Sache zu mogeln“ und die notwendigen Konsequenzen nicht zu ziehen. Und was passiert eigentlich, wenn auch der März 2027 nicht eingehalten wird?
Allein die Tatsache, dass viele der Berliner Landespolitik dies zutrauen, muss erschrecken. Der Vertrauensverlust der Beschäftigten in „die Politik“ stellt für sich allein langsam eine Verfassungskrise dar, in die „wir“ auch reinschlittern, wenn die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten werden. Die Art, wie in Berlin mit dem höchsten, verfassungsschützenden Gericht in Deutschland umgegangen wird, macht uns fassungslos.
Dies gilt auch für die überwiegenden Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Denn nach Besoldungsanpassung müsste auch eine Tarifanpassung folgen. Wenn da, wo seitens des Gesetzgebers geliefert werden muss, schon nicht geliefert wird, können sich alle ausmalen, wie „fair“ der Arbeitgeber (die Tarifgemeinschaft deutscher Länder) mit den Beschäftigten umgehen wird, wenn es darum geht, das Verhältnis zwischen Beamtenbesoldung und Tarifvertrag angemessen auszugestalten.
Das Einzige, was der Politik helfen würde, ist die Flucht nach vorn. Entscheidungen treffen, dazu stehen und diese dann umsetzen. Durch Vogel-Strauß-Politik ist niemandem geholfen.
Andernfalls schlittern wir mit voller Kraft in eine Berliner Verfassungskrise.