Homeoffice ist kein Luxus mehr, sondern in vielen Verwaltungen schlicht Alltag. Seit 2019 und 2020 regeln Rahmendienstvereinbarungen zu alternierender und mobiler Telearbeit wie Homeoffice in der Berliner Verwaltung aussehen können – und zahlreiche Berliner Dienststellen nutzen diese Möglichkeiten selbstverständlich. Nur in der Bildungsverwaltung hielt man für die Schulverwaltung lange an der Devise fest: Was wir nicht umsetzen, das gibt es bei uns auch nicht.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ignorierte die Interessen von Verwaltungsleitungen und Schulsekretärinnen und -sekretären hartnäckig. Anträge auf Homeoffice wurden pauschal abgelehnt, die existierenden Rahmendienstvereinbarungen selbst faktisch ausgeblendet. Während anderswo die Digitalisierung des Arbeitsalltags voranschritt, verblieben die schulischen Verwaltungsmitarbeitenden in einem Reservat der Präsenzpflicht.
Der Hauptpersonalrat musste den Umweg über das Verwaltungsgericht nehmen, um hier Bewegung reinzubringen. Das Ergebnis: Die SenBJF wird Anträge auf Homeoffice künftig prüfen – und sie muss anerkennen, dass die Rahmendienstvereinbarungen zur Telearbeit für alle Mitarbeitenden gelten. Mit anderen Worten: Die Regeln gelten jetzt offiziell dort, wo sie jahrelang ignoriert wurden.
Parallel dazu kommt endlich die Technik an, die lang gefordert wurde. Schritt für Schritt werden Endgeräte für Verwaltungsleitungen ausgetauscht, mobile Clients eingerichtet, und auch für Schulsekretärinnen sind entsprechende Geräte vorgesehen. Dahinter steckt eine zäh geführte Auseinandersetzung, damit auch diese Beschäftigtengruppen die technischen Voraussetzungen für zeitgemäßes Arbeiten erhalten.
Mit der Bereitstellung der Geräte fällt die größte Barriere. Denn ohne mobile Hardware bleibt mobiles Arbeiten ein theoretisches Konzept. Jetzt ist der Moment, an dem aus einem jahrelangen Nachholbedarf endlich eine reale Option werden kann und muss: Wenn Verwaltungsleitungen und Schulsekretärinnen Bedarf sehen, sollten sie Anträge auf Homeoffice (alternierende oder mobile Telearbeit) stellen.
Falls die SenBJF über Anträge auf alternierende Telearbeit noch nicht zeitnah entscheiden will oder kann, empfiehlt es sich, hilfsweise einen Antrag auf mobile Telearbeit zu stellen – denn diese ist auch für die SenBJF niedrigschwellig umsetzbar.
Wer modernes Arbeiten will, hat nun nicht mehr nur gute Argumente – sondern auch die rechtliche Grundlage und eine passende Ausstattung.