Am 17. November 2025 hatten wir die Rahmendienstvereinbarung Gewaltschutz unterschrieben, die seitdem im öffentlichen Dienst gilt, und dachten daher: „Es ist geschafft!“
Viele politische Zusicherungen später, in denen die Wichtigkeit des Anliegens und der Null-Toleranz Gewalt gegen Beschäftigte gegenüber, konnte sich der Senat leider noch immer nicht auf eine zentrale Stelle zur Erfassung der Gewaltvorfälle einigen. Dies ist vor dem Hintergrund der Forschungserkenntnisse aus dem Bildungsbereich über die unzähligen Gewaltvorfälle an Schulen umso bemerkenswerter.
Für einen landesweiten Überblick sollte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInn) die Aufgabe einer zentralen Erfassung aller Gewaltvorfälle übernehmen. Die (örtlichen) Dienststellen, beispielhaft in der Justiz, der Schulen, der Ordnungsämter, der KITA oder Polizei, sollen Übergriffe an SenInn melden. Ziel ist es, mit den gewonnenen Erkenntnissen künftig Maßnahmen zu treffen, um unsere Kolleginnen und Kollegen besser zu schützen und nach einem Vorfall betreuen zu können.
Uns ist es – ehrlich gesagt- völlig egal, ob hier persönliche Eitelkeiten ausgetragen werden oder Behördenpingpong gespielt wird. Dass sich der Senat seit über einem halben Jahr auf nichts verständigen kann, ist nicht vermittelbar.
Uns fehlen dafür die Worte.
Sind es unsere Kolleginnen und Kollegen nicht wert, die zugesagte zentrale Erfassungsstelle bei SenInn, in der Landeskommission gegen Gewalt, einzurichten und mit der Erfassung und Auswertung zu beginnen?
Der HPR bleibt am Thema dran und berichtet weiter.