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HPR Aktuell: Beihilfestelle: Zustand - Bearbeitungsdauer - Vision

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Die Beihilfestelle ist ein Teil des Landesverwaltungsamtes (LVwA) Berlin. Nach dem Hilferuf der Dienststelle in der Coronaphase reagierte die Politik und stellte Kapazitäten bereit, um das Landesamt insgesamt moderner aufzustellen und alte, verkrustete Strukturen zu beseitigen. Ziel war es, zeitgemäß arbeiten und mobiles Arbeiten oder alternierende Telearbeit nutzen zu können. Moderne Technik hielt Einzug, viele neue Mitarbeitende fanden dort ihr neues Tätigkeitsfeld und konnten fortan die neue Arbeitswelt für sich entdecken.

Und dennoch, beim Hauptpersonalrat (HPR) des Landes Berlin beschweren sich immer mehr Kolleginnen und Kollegen, dass sie einerseits mehrere Wochen auf die Bearbeitung der eingereichten Beihilfeanträge warten müssen und andererseits die festgelegten Beihilfesätze, z. B. für physiotherapeutische Leistungen, die tatsächlichen Kosten nicht abdecken.

Beihilfe - welche Modelle gibt es, worüber reden wir?

Verbeamtete Dienstkräfte in Berlin haben erst seit wenigen Jahren die Möglichkeit, zwischen der pauschalen und der individuellen Beihilfe zu wählen. Bei der pauschalen Beihilfe zahlt das Land Berlin den Beamtinnen und Beamten zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Basistarif einen Zuschuss. Sind die Beschäftigten im Schichtdienst, wird es für die Beihilfestelle schwierig. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erhalten in der Regel kein gleichbleibendes, konstantes Gehalt, da sich die Zusammensetzung von Besoldung, weiteren Gehaltsbestandteilen und Zulagen individuell ändern. Der monatliche Zuzahlungsbetrag des Landes Berlin zur Krankenkasse muss somit für jeden Abrechnungszeitraum (monatsweise!) einzeln errechnet werden, was derzeit noch nicht automatisiert erfolgen kann. Die Thematik wurde vom LVwA erkannt, eine Lösung wird erarbeitet.

Bei der individuellen Beihilfe erhalten die Beamtinnen und Beamten vom Land Berlin keine Unterstützung, keine Zuzahlung zur monatlichen Krankenversicherung. Nach Inanspruchnahme von Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder anderen Leistungserbringenden sind die Kolleginnen und Kollegen Rechnungsempfänger und schulden den Betrag. Die Rechnung, meist mit einer Verordnung für Heilbehandlungen, Rezepte für Medikamente etc. versehen, werden von dieser Personengruppe vollständig vorab beglichen. Hierfür bleibt ihnen in der Regel eine Frist von zwei bis vier Wochen, da sonst bei Zahlungsverzug Mahngebühren anfallen. Bei Heilmitteln oder Medikamenten meist weniger.

Die Honorarforderungen werden nun bei der Beihilfe eingereicht und der individuelle Anspruch auf Erstattung wird nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen der Bundes- und Landesebene errechnet. Ebenso ist die Höhe der Rückzahlung vom eigenen Bemessungssatz abhängig, beispielsweise ein Single ohne Kinder mit bis zu 50 %.

Der Versand des Beihilfeantrages nebst Unterlagen ist nicht mehr allein via Postversand, sondern zusätzlich über die Beihilfe-App möglich. Über diese Plattform werden der Antrag digital am mobilen Endgerät ausgefüllt, die Rechnungen hochgeladen und nach den rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes Berlin gesichert an das LVwA übertragen.

Vor einiger Zeit gab es bei Nutzung der App traumhafte Bearbeitungs-zeiten der Beihilfeanträge von vier bis fünf Werktagen. Nunmehr dauert es wieder mehrere Wochen bzw. Monate, bis der finale Bescheid erstellt und der jeweilige Erstattungsbetrag des Landes Berlin überwiesen wird.

Es ist genau diese Zeit der Überbrückung, welche die Beamtinnen und Beamten mit der individuellen Beihilfe durch die Verauslagung finanziell enorm belasten. Einzelne Rechnungen betragen nicht selten schon mehrere tausend Euro. Und mal im Ernst, nicht jede/r hat in der heutigen Zeit noch mehrere tausend Euro als „Puffer“ auf dem Konto. Die verfassungswidrige Besoldung lässt grüßen.
„Das Land Berlin erhält hier einen zinslosen Kredit zu meinen Lasten“, heißt es von den Kolleginnen und Kollegen immer wieder.

Die App wiederum scheint hervorragend angenommen worden zu sein. Zudem gibt es nun den Bescheid auch auf dem digitalen Weg zurück in den eigenen App-Briefkasten und nicht nur klassisch auf dem Postweg. Mittlerweile werden wohl über 70 % der Beihilfeanträge auf diesem digitalen Weg eingereicht. Die Übermittlung der Anträge für die Pflege ist allerdings nicht über die App möglich. Diese können u. a. mit dem Desktop-PC über das Portal „Beihilfeantrag Online“ digital zugestellt werden. Grund seien weitere Unterlagen und benötigte Informationen, dies könne nicht über die App abgebildet werden.

In einem Gespräch mit Verantwortlichen des LVwA hieß es, die Erhöhung der Bearbeitungszeiten bei der individuellen Beihilfe würde auch mit den einher gehenden Antragswellen zu Weihnachten und Ostern zusammenhängen.
Ergänzend habe die Berliner Politik entschieden, dass Lehrerinnen und Lehrer wieder verbeamtet werden dürfen, wofür sich mehr als 11.000 von ihnen entschieden haben, Stand: 31.01.2026.

Des Weiteren nähmen erwartungsgemäß bei einer zunehmend alternden Gesellschaft auch die Zahl der Anträge zu. Lag im Jahr 2018 die Zahl der bearbeiteten Beihilfeanträge bei mehr als 480.000, waren es im Jahr 2025 bereits rund 950.000!!
In diesem Jahr werden unsere Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestelle vermutlich die Marke von mehr als eine Million eingehenden Beihilfeanträge erreichen.

Das Zusammenspiel vom Aufwuchs neuer Mitarbeitenden, der technischen Entwicklung sowie Zusammenarbeit mit einem großen, stabilen Partner, würde die nächste Stufe für eine effiziente schnellere und teilweise automatisierte Bearbeitung der Beihilfeanträge vorbereiten. Der Testlauf des neuen Verfahrens werde voraussichtlich Ende dieses Jahres starten.

Die Schilderungen der Dienststelle klangen für den HPR nachvollziehbar. Entscheidend ist jedoch, was die Dienststelle abliefert.

Für ein besseres „Finden“ soll es einen Chat-Bot geben, also die Möglichkeit, auf der Internetseite des LVwA in einem separaten Fenster (Pop-up) Fragen zu stellen und durch eine Künstliche Intelligenz Antworten zu erhalten, ebenfalls nach den Vorschriften des Landes Berlin. Mit dieser Möglichkeit möchte das LVwA u. a. eingehende telefonische und elektronische Anfragen reduzieren und gleichzeitig noch mehr Wissen vermitteln.

Bei den Beschäftigten der Beihilfestelle könnte dies zum Durchatmen führen und die Beamtinnen und Beamten bekämen hoffentlich endlich wieder zeitnah die verauslagten Behandlungskosten erstattet!

Vor Jahren hieß es einmal von der Dienststelle, dass eine Bearbeitung „À joure“ erfolgen soll, also taggleich. Von dieser Vision sind wir heute allerdings noch immer sehr weit entfernt.

Der HPR-Vorstand fordert von der Landespolitik, dass die Vertragssätze der Heilmittel an die des Bundes angeglichen werden sowie zukünftig bei deren Fortschreibung „automatisch“ auf das Land Berlin zu übertragen sind. Eine Anpassung des § 76 Landesbeamtengesetz wäre hierfür erforderlich.

Eine weitere Forderung ist die Übernahme des § 80 a „Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen des Bundesbeamtengesetzes“ auf Landesebene. Darin wird u. a. geregelt, dass erstattungsfähige Aufwendungen zu begleichen sind, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Beihilfeantrags die Beihilfestelle über den Antrag entschieden hat.

Wir bleiben dran und berichten weiter!

Mehr Details zur Beihilfe und diesbezügliche Fragen können direkt an das LVwA gerichtet werden:
(Link Landesverwaltungsamt)

  • Daniela Ortmann
    Vorsitzende des Hauptpersonalrates

    Enrico Strencioch
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Christina Neubauer
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Michael Laube
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Markus Hellwig
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Stephan Krimmling
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Jochen Hoffert
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Corinna Wießner
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

  • Daniela Wittig
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

    Jasmina Brück
    Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrates

HPR Aktuell vom 04.05.2026 als Download

  • HPR Aktuell: Beihilfestelle: Zustand - Bearbeitungsdauer - Vision

    PDF-Dokument (197.2 kB) - Stand: 04.05.2026