Am 17.11.2025 ist nach langen Verhandlungen die zwischen dem erweiterten* Hauptpersonalrat und der Senatsverwaltung für Finanzen ausverhandelte Rahmendienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt unterzeichnet worden und damit in Kraft getreten.
Damit gelten berlinweit erstmalig in allen Behörden, Gerichten und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin einheitliche Regeln für die Definition des Begriffs „Gewalt“, für die jeweiligen Rollen und die Verantwortung bei der Prävention von Gewaltvorfällen, für die Betreuung der Beschäftigten nach Gewaltvorfällen und die rechtliche und gesundheitliche Nachsorge.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten unserer Landesarbeitsgemeinschaft „keine Gewalt!“. In dieser haben Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes sowie Vertreter der Spitzenorganisationen mitgewirkt und uns bei der Erarbeitung des Entwurfs mit Herzblut unterstützt.
Es ist uns ein gemeinsames, dringendes Anliegen gewesen, diese Rahmendienstvereinbarung abzuschließen. Sie dokumentiert die grundsätzliche, gemeinsame Haltung von Senat und Beschäftigtenvertretungen:
Keine Toleranz gegenüber Gewalt!