Das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin

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Videoinhalt zum Nachlesen: Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin.

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin.

Über Uns

Das Landesinstitut ist eine nachgeordnete Einrichtung. Es ist für die rechtsmedizinische Grundversorgung zuständig. Seine Aufgaben umfassen die Bereiche Rechtsmedizin, gerichtsmedizinische Psychiatrie und Psychologie, auch genannt forensische Psychiatrie, sowie die forensische Toxikologie, also die Lehre von den Giften und ihren Einwirkungen auf den Organismus.

Rechtsmedizin

Die Rechtsmedizin hilft bei der Aufklärung von Verbrechen. Leichenöffnungen, genannt Obduktionen, machen nur einen Teil ihrer Arbeit aus.

Die Rechtsmedizin in Berlin ist nicht nur für die Obduktionen bei Verdacht auf ein Kapitaldelikt im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft tätig. Oft werden auch Opfer von Gewaltverbrechen in Krankenhäusern oder ambulant untersucht. Täteruntersuchungen und -begutachtungen stehen ebenfalls auf der Tagesordnung der Rechtsmedizin. Neben den Wohnungen der zu Untersuchenden zählen die Justizvollzugsanstalten und die Tat- und Fundorte zu den typischen Einsatzorten eines Rechtsmediziners.

Psychiatrie und Psychologie

In der gerichtsmedizinischen Psychiatrie und Psychologie werden Menschen auf Reise-, Haft- oder Schuldfähigkeit untersucht.

Die Aufgabengebiete der forensischen Psychiatrie und Psychologie sind sehr vielfältig. Auch wenn bei der Beantwortung der Fragen der Richterschaft der gesetzliche Rahmen klar zu sein scheint, gleicht kein Fall dem anderen. Jeder von uns ist einzigartig so wie auch unsere Gefühle, Emotionen, Erfahrungen, Ängste und Hoffnungen. Unsere drei Psychiater und eine Psychologin bemühen sich, dies zu ergründen, zu verstehen um z. B. eine Prognose der individuellen Entwicklung erstellen zu können.

Toxikologie

Die forensische Toxikologie sucht und bestimmt Substanzen, die Menschen vergiften oder sogar töten können.

Das Hauptaufgabengebiet der forensischen Toxikologie ist der Nachweis und die Bestimmung sehr unterschiedlicher Substanzen, die beim Menschen zu einer Vergiftung oder sogar zum Tode führen können. Außerdem müssen die erzielten Ergebnisse in einer gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich ihrer Wirkungen bewertet werden. Um diese Aufgaben sachgerecht erledigen zu können, sind neben einer entsprechenden Laborausstattung auch umfangreiche Kenntnisse zu den Wirkungen von Arzneimitteln und zu den Eigenschaften einzelner Substanzen von großer Wichtigkeit.
Zur Qualitätssicherung der Analysen nimmt das toxikologische Labor seit Jahren mit Erfolg an Ringversuchen, also Laborleistungstests, verschiedener Fachgesellschaften teil. Durch den Vergleich der Ergebnisse können Aussagen über die Messgenauigkeit und Messqualität gemacht werden.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Gebärdensprachvideo für die Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin

Nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Postanschrift:

Turmstr. 21, Haus L
10559 Berlin

Anmeldung, Haus L

Fachverwaltung des Leichenschauhauses, Haus O

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