Hinweise zum Antrag auf Beratungshilfe

Es besteht die Möglichkeit bei Gericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten werden aktuelle Einkommensunterlagen sowie Unterlagen, die den Fall betreffen, für den der Beratungshilfeschein beantragt wird, benötigt und sind daher bei Antragstellung mitzubringen.

Zur Einkommensberechnung ist es zwingend notwendig, Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen.

Für die mündliche Beantragung eines Beratungshilfescheines ist die vorherige Terminsvereinbarung notwendig.

Hier gelangen Sie zur Terminsvergabe