Bei dem Amtsgericht Schöneberg wird über Eintragungen, die nach den bis zum 31.12.2012 geltenden Vorschriften erfolgen – wie bei jedem anderen Amtsgericht – ein Schuldnerverzeichnis geführt. In dieses Verzeichnis werden Personen, Gesellschaften und juristische Personen eingetragen, die im Zuge der Zwangsvollstreckung entweder die eidesstattliche Versicherung (Offenlegung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) abgegeben haben, oder gegen die die Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet wurde. Grundlage hierfür ist § 915 ZPO.
Einträge im “alten” Schuldnerverzeichnis können – vorbehaltlich vorzeitiger bzw. gesetzlich vorgeschriebener Löschung – mindestens bis Ende 2017 verfügbar sein.
Zusätzlich ist dem Amtsgericht Schöneberg die Führung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses übertragen, in dem die Einträge aller Berliner Amtsgerichte in automatisierter Form gespeichert werden.
Kostenlose Auskünfte über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Eintragung können unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen persönlich oder schriftlich bei jedem Berliner Amtsgericht eingeholt werden.
Telefonische Auskünfte werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt.