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Kontaktformular Rechtshinweis
Amtsgericht Schöneberg - Rechtshinweis zum Kontaktformular
Das Kontaktformular des Amtsgerichts Schöneberg dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de). Laufende Fristen können durch Nutzung des Kontaktformulars nicht gewahrt werden.
Wichtig: Über diesen Kontakt können keine Nachrichten an andere Justizeinrichtungen des Landes Berlin (z. B. einem anderen Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft) gesandt werden. Die Kontaktdaten der einzelnen Berliner Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsanstalten finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Behörde.
Zur Klärung allgemeiner Rechtsfragen beachten Sie bitte die Formulare, Merkblätter und Infobroschüren der Berliner Justiz.
Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an das Amtsgericht Schöneberg senden.
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Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden.
Nutzen Sie dafür bitte das EGVP, das gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG auch für Anträge in Verwaltungsangelegenheiten genutzt werden kann.
Bei bereits bestehender Nutzung des EGVP beachten Sie bitte die Information der Rechtsanwaltskammer Berlin zu den geänderten Postfächern.