Die Erklärung des Austritts aus einer steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft kann nur persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Unterschriftsbeglaubigung) erfolgen.
Weitere Informationen zu Sprechzeiten und Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte den Öffnungszeiten.