(auch Beratungshilfesachen und Kirchenaustritte)
Um vorherige Terminvereinbarung unter 90175-451 wird gebeten.
Hiervon ausgenommen sind nur Eil-Anträge zu folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitrag
9.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag
zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Terminkunden haben Vorrang.
Termine für Kirchenaustritte und Beratungshilfetermine buchen Sie bitte online über das Serviceportal berlin.de:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/
Bitte prüfen Sie vorher, welches Amtsgericht für Ihren Wohnort das zuständige Zivilamtsgericht ist unter:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/gerichte
Eil-Sachen sind fristgebundene und solche Anträge, die keinen Aufschub dulden, z.B. Gewaltschutzanträge, Anträge wegen Kindeswohlgefährdung, Räumungsschutz, Kontofreigaben, einstweilige Verfügungen.
Der Rechtsantragsstelle ist eine Informationsstelle vorgeschaltet. Diese Informationsstelle ist der zentrale Anlaufpunkt für das Publikum. Dort werden Aufgaben des Auskunftsbeamten übernommen und allgemeine Anfragen beantwortet. Ferner sollen Unterlagen für die Aufnahme von Anträgen in der Rechtsantragstelle vorab auf Vollständigkeit geprüft werden.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur in einem angemessenen Umfang niedergeschrieben. Bürger mit geringem Einkommen können sich nach dem Beratungshilfegesetz von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin eigener Wahl gegen eine niedrige Beratungsgebühr, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.
Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Service-Portal Berlin, unter Rechtsangelegenheiten – Beratungshilfe
Formulare der Rechtshilfe – Rechtsantragsstelle