Geschäftstellen
Montag bis Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr
Terminabsprachen mit dem Publikum bleiben unberührt.
Abweichend ist
die Zahlstelle zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags und mittwochs
08:30 bis 15:00 Uhr
dienstags
08:30 bis 13:00 Uhr und
13:00 bis 15:00 Uhr (ausschließlich zur Zahlung von Kirchenaustrittsgebühren)
donnerstags
08:30 bis 13:00 Uhr
freitags
08:30 bis 13:00 Uhr
die Grundbucheinsichtsstelle zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis freitags
09:00 bis 14:00 Uhr
In diesen Zeiten können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.
In dringenden Angelegenheiten oder nach Vereinbarung können die Geschäftsstellen auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten aufgesucht werden.
Die Beschränkungen in der Sprechzeit gelten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen, sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Die Grundbuch-Einsichtstelle beim Amtsgericht Kreuzberg befindet sich in Zimmer E 002 (Eingang Möckernstraße 130).
Die mündlichen Verhandlungen sind – mit Ausnahme der Verhandlungen in den meisten Familiensachen – grundsätzlich öffentlich (§§ 169, 170 GVG). Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.