Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/ernergie

Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Öffnungszeiten

Wichtige Information der Informations- und Rechtsantragstelle im Familiengericht

Achtung bei Inanspruchnahme von Online-Diensten zum Austritt aus der Kirche:

Die Erklärung des Austritts aus einer steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft kann ohne Zurhilfenahme von Dritten persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Unterschriftsbeglaubigung) erfolgen. Die Erklärung muss den vollen Namen des Austretenden/der Austretenden, die Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort, den Familienstand und die Angabe der Religionsgemeinschaft, aus der ausgetreten werden soll, enthalten. Bedingungen darf die Erklärung nicht enthalten. Die Erklärung wird mit Eingang bei Gericht wirksam. Gebühren entstehen dabei beim Amtsgericht in Höhe von 30€, bei Inanspruchnahme eines Notars daneben notarielle Gebühren.

Für einen Kirchenaustritt vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Info- und Rechtsantragstelle unter der Telefonnummer 90175-451 (Mo – Fr v. 9 – 13 Uhr).

Informations- und Rechtsantragsstelle

(auch Beratungshilfesachen und Kirchenaustritte)
Einlass nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter 90175-451, hiervon ausgenommen sind nur Eil-Anträge zu folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch
9.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag
9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr.

Eil-Sachen sind fristgebundene und solche Anträge, die keinen Aufschub dulden, z.B. Gewaltschutzanträge, Anträge wegen Kindeswohlgefährdung, Räumungsschutz, Kontofreigaben, einstweilige Verfügungen.
Der Rechtsantragsstelle ist eine Informationsstelle vorgeschaltet. Diese Informationsstelle ist der zentrale Anlaufpunkt für das Publikum. Dort werden Aufgaben des Auskunftsbeamten übernommen und allgemeine Anfragen beantwortet. Ferner sollen Unterlagen für die Aufnahme von Anträgen in der Rechtsantragstelle vorab auf Vollständigkeit geprüft werden.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur in einem angemessenen Umfang niedergeschrieben. Bürger mit geringem Einkommen können sich nach dem Beratungshilfegesetz von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin eigener Wahl gegen eine niedrige Beratungsgebühr, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Service-Portal Berlin, unter Rechtsangelegenheiten – Beratungshilfe

Allgemeine Sprechzeiten

Geschäftstellen

Montag bis Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Terminabsprachen mit dem Publikum bleiben unberührt.

Abweichend ist

die Zahlstelle zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags und mittwochs
08:30 bis 15:00 Uhr

dienstags

08:30 bis 13:00 Uhr und
13:00 bis 15:00 Uhr (ausschließlich zur Zahlung von Kirchenaustrittsgebühren)

donnerstags
08:30 bis 13:00 Uhr

freitags
08:30 bis 13:00 Uhr

die Grundbucheinsichtsstelle zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags bis freitags
09:00 bis 14:00 Uhr

In diesen Zeiten können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.

Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.

In dringenden Angelegenheiten oder nach Vereinbarung können die Geschäftsstellen auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten aufgesucht werden.

Die Beschränkungen in der Sprechzeit gelten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen, sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Die Grundbuch-Einsichtstelle beim Amtsgericht Kreuzberg befindet sich in Zimmer E 002 (Eingang Möckernstraße 130).

Die mündlichen Verhandlungen sind – mit Ausnahme der Verhandlungen in den meisten Familiensachen – grundsätzlich öffentlich (§§ 169, 170 GVG). Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.