Achtung bei Inanspruchnahme von Online-Diensten zum Austritt aus der Kirche:
Die Erklärung des Austritts aus einer steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft kann ohne Zurhilfenahme von Dritten persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Unterschriftsbeglaubigung) erfolgen. Die Erklärung muss den vollen Namen des Austretenden/der Austretenden, die Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort, den Familienstand und die Angabe der Religionsgemeinschaft, aus der ausgetreten werden soll, enthalten. Bedingungen darf die Erklärung nicht enthalten. Die Erklärung wird mit Eingang bei Gericht wirksam. Gebühren entstehen dabei beim Amtsgericht in Höhe von 30€, bei Inanspruchnahme eines Notars daneben notarielle Gebühren.
Für einen Kirchenaustritt vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Info- und Rechtsantragstelle unter der Telefonnummer 90175-451 (Mo – Fr v. 9 – 13 Uhr).