Im Gemeinschaftsgarten gärtnern

Zeichnung eines Gartens mit Hochbeeten, Gartengeräten und einem Bauwagen
  • Was ist ein Gemeinschaftsgarten?

    Ein Gemeinschaftsgarten ist ein kollektiv bewirtschafteter Garten, der von einer Gruppe von Menschen gemeinsam genutzt wird. Im Gegensatz zu traditionellen Kleingärten, die oft von Einzelpersonen betrieben werden, ist ein Gemeinschaftsgarten ein gemeinschaftliches Projekt, bei dem alle Gärtnerinnen und Gärtner zusammenarbeiten. Diese Gärten werden meist nach ökologischen und biologischen Prinzipien geführt und dienen nicht nur der Selbstversorgung, sondern auch der Förderung von Gemeinschaft, sozialer Integration und Umweltbewusstsein.

    Oftmals werden solche Gärten durch ein Plenum oder einen gewählten Vorstand organisiert und bieten einen Raum für gemeinsame Aktivitäten und den Austausch von Wissen über nachhaltige Landwirtschaft und Umweltpflege. Gemeinschaftsgärten sind häufig auch Orte der sozialen und kulturellen Begegnung. Berliner Gemeinschaftsgärten sind bunt. Je nach Nutzungsschwerpunkt, Gruppengröße, Lage und Organisationsform sind sie sehr unterschiedlich.

  • Ich möchte in einem Gemeinschaftsgarten mitmachen – wo finde ich Gärten zum Mitmachen?

    Berlin hat mehr als 200 Gemeinschaftsgärten. Viele davon sind auf der Berliner Gartenkarte zu finden. Mit der Karte können Sie ganz leicht die Gärten in Ihrem Stadtteil entdecken. Wenn Sie mitmachen möchten, wenden Sie sich einfach direkt an die jeweilige Gartengruppe. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Karte.

    Aktuelle Veranstaltungen (von praktischen Garten-Workshops über Mitmachaktionen bis zu Filmvorführungen in Gärten) finden Sie im Gartenkalender.

  • Ich/wir möchten einen neuen Gemeinschaftsgarten aufbauen – wie finden wir eine passende Fläche? Wen sprechen wir, wenn wir eine Fläche für einen Gemeinschaftsgarten suchen?

    Auf der Berliner Gartenkarte werden Sie in Zukunft auch freie Flächen für Gemeinschaftsgärten finden. Grundsätzlich ist Zustimmung des Flächeneigentümers bzw. der Flächeneigentümerin entscheidend. Wenn Sie eine ungenutzte (öffentliche) Fläche im Auge haben und herausfinden wollen, von welcher Institution diese verwaltet wird, können Sie sich an gemeinschaftsgaerten@senmvku.berlin.de wenden.

    Sie sehen Potenzial für einen Mietergarten in Ihrem Hinterhof? Dann fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder Ihrer Hausverwaltung an. Sofern Sie Mieterin oder Mieter der GESOBAU sind, können Sie sich bei Interesse am Aufbau eines Mietergartens an das Sozial- und Quartiersmanagement wenden. Sie leben in einer Wohnung der Gewobag? Dann kontaktieren Sie Ihre Quartierskoordination oder schauen Sie in der Kiezstube in Ihrer Nachbarschaft vorbei. Mieterinnen und Mieter der WBM finden hier die richtige Ansprechperson für das Projekt Grüne Höfe. Bei allen anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wenden Sie sich bei Interesse an einem Mietergarten an den Zentralen Kundenservice bzw. die Zentrale Kundenberatung, Sie werden an die richtige Ansprechperson weitergeleitet.

    Sie möchten einen Gemeinschaftsgarten in einer Kleingartenanlage aufbauen? Fragen Sie am besten beim jeweiligen Bezirksverband der Kleingärtner oder direkt bei einem der vielen Kleingartenvereine an.

  • Brauche ich Vorerfahrungen, wenn ich gärtnerisch aktiv werden möchte?

    Vorerfahrungen sind nicht notwendig, um mit dem Gärtnern zu beginnen. Das meiste lernt man Schritt für Schritt durch Ausprobieren. Ein großer Vorteil am Gärtnern in einem Gemeinschaftsgarten ist, voneinander lernen und sich gegenseitig helfen zu können. Wichtig ist, dass Sie Interesse an Pflanzen und deren Pflege mitbringen.

    Es gibt aber auch zahlreiche Kurse und Workshops zum Thema Gärtnern, die speziell für Anfängerinnen und Anfänger angeboten werden. Angebote finden Sie im Gartenkalender.

  • Müssen wir als Gartengruppe einen Verein gründen?

    Nein, Sie müssen nicht unbedingt einen Verein gründen, um einen Gemeinschaftsgarten zu betreiben. Es gibt auch Gartengruppen, die sich ohne formelle Struktur zusammenschließen und gemeinsam gärtnern. Manche Gruppen arbeiten mit lokalen Institutionen wie sozialen Trägern, Gemeinden oder Schulen zusammen, die die Schirmherrschaft übernehmen. Wie groß und organisiert der Garten sein soll und welche Unterstützung benötigt wird, hängt von den Bedürfnissen der Gruppe ab.

    Es gibt jedoch Vorteile, einen Verein zu gründen. Zum Beispiel:

    1. Rechtliche Struktur: Ein Verein kann helfen, rechtliche Fragen zu klären, wie etwa bei Versicherungen, der Verwaltung von Flächen oder der Organisation von Veranstaltungen.
    2. Finanzierung und Fördermittel: Ein Verein kann leichter Spenden sammeln oder Fördergelder beantragen.
    3. Organisation: Mit einem Verein lässt sich die Verwaltung und Organisation des Gartens oft besser strukturieren.

    Möglich sind auch andere formelle Strukturen, wie Genossenschaften, GmbHs oder Stiftungen. Diese sind aber deutlich komplexer in der Organisation als ein Verein.

  • Braucht ein Gemeinschaftsgarten eine Versicherung?

    Es ist nicht immer Pflicht, einen Gemeinschaftsgarten zu versichern. In der Regel liegt die Verantwortung der Haftung bei der Flächeneigentümerin oder dem -eigentümer. In manchen Fällen wird mit einer Nutzungsvereinbarung oder einem Pachtvertrag diese Verantwortung jedoch auch an die Gartengruppe übertragen. Dann ist es empfehlenswert, sich gegen Risiken abzusichern und eine Versicherung abzuschließen, die zu den Bedürfnissen des Gartens passt. Bei größeren oder formellen Gemeinschaftsgärten, die als Verein oder Genossenschaft organisiert sind, wird die Versicherung oft über diese Strukturen abgeschlossen.

    1. Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt vor Schadensersatzforderungen, wenn jemand auf dem Gelände des Gemeinschaftsgartens zu Schaden kommt, etwa durch einen Unfall (z. B. Sturz auf einem unebenen Weg) oder durch Schäden an fremdem Eigentum (z. B. wenn ein Ast auf ein Nachbarhaus fällt).
    2. Tierhalterhaftpflicht: Falls im Garten Tiere gehalten werden (z. B. Nutztiere oder Bienen), kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig sein, um Schäden abzudecken, die durch die Tiere entstehen könnten.
  • Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich auf einer öffentlichen Fläche gärtnern will?

    Ja, Sie benötigen eine Genehmigung, um auf einer öffentlichen Fläche zu gärtnern. Die genauen Anforderungen können von Fläche zu Fläche verschieden sein. Am besten wenden Sie sich an das zuständige Bezirksamt, um Informationen zum Genehmigungsprozess zu erhalten.

    IIn einer Broschüre der Grünen Liga finden Sie nützliche Tipps zum Gärtnern im öffentlichen Raum sowie Musterpachtverträge, Zwischennutzungsverträge und Vereinbarungen zur Überlassung und Nutzung von Flächen. Die Broschüre finden Sie hier zum Herunterladen.

  • Wo kann ich mich zur Gartenneugründung beraten lassen? Gibt es eine Anleitung zum Aufbau neuer Gemeinschaftsgärten?

    Es gibt keine feste Anleitung für den Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, weil jedes Projekt einzigartig ist. Die Größe der Gruppe, der Standort, die Organisationsform und die verfügbaren Ressourcen können von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein. Trotzdem lassen sich einige erste Schritte zur Gründung eines Gemeinschaftsgartens zusammenfassen:

    • Mitstreiter finden: Suchen Sie engagierte Personen, die an dem Gartenprojekt mitarbeiten möchten.
    • Fläche finden: Finden Sie einen geeigneten Ort für Ihren Garten
    • Standort prüfen: Überlegen Sie, ob der Standort gut erreichbar ist und ob es wichtige Dinge wie Wasserquellen und ausreichend Sonnenlicht gibt.
    • Garten gestalten: Planen Sie, wie Sie den Garten nutzen möchten und welche Funktionen er bieten soll. Einige Sachen lassen sich später nur schwer wieder verändern.
    • Finanzierung sichern: Überlegen Sie, wie Sie das Projekt finanzieren können, z. B. durch Spenden, Fördermittel oder Mitgliedsbeiträge.
    • Kommunikation und Koordination: Stellen Sie sicher, dass es klare Strukturen für die Kommunikation innerhalb der Gruppe gibt.
    • Organisationsform wählen: Entscheiden Sie sich, ob Sie den Garten als Verein, informelle Gruppe oder eine andere Form organisieren möchten.
    • Öffentlichkeit einbinden: Beziehen Sie die Nachbarn oder lokale Akteure in das Projekt ein.
    Es gibt außerdem Stellen, an denen Sie sich zur Gründung eines Gemeinschaftsgartens beraten lassen können. Hier sind einige wichtige Anlaufstellen:
    • Die anstiftung bietet deutschlandweit Beratung und Unterstützung für Gemeinschaftsgärten und vernetzt Gärtnerinnen und Gärtner. Sie setzt sich dafür ein, urbane Gartenprojekte und gemeinschaftliches Gärtnern zu fördern.
    • Die Grüne Liga bietet Beratung und Unterstützung bei der Gründung von Gemeinschaftsgärten, sowie bei der Suche nach geeigneten Flächen. Sie stellen auch Materialien wie Musterverträge zur Verfügung.

    Es kann sich auch lohnen, in etablierten Gemeinschaftsgärten, bei den Koordinierungsstellen für Umweltbildung oder bei den Bezirklichen Räumen für Beteiligung nach Tipps zu fragen.

  • Unser Gemeinschaftsgarten ist von der Räumung bedroht – was können wir tun?

    Manche Gemeinschaftsgärten stellen eine Zwischennutzung dar. Das bedeutet, dass der Garten eine Fläche für eine gewisse Zeit nutzen kann, in der sie nicht benötigt werden. Langfristig gibt es jedoch andere Pläne für die Fläche, beispielsweise eine Bebauung. Dann muss der Garten weichen und sich auf die Suche nach einer neuen Fläche machen.

    Handelt es sich bei einem Gemeinschaftsgarten nicht um eine Zwischennutzung, gibt es je nach Umständen Möglichkeiten, eine Räumung zu verhindern:

    • Rechtlichen Rahmen prüfen: Falls vorhanden, überprüfen Sie den Pachtvertrag oder die Nutzungsvereinbarung auf Kündigungsbedingungen, Regelungen oder Möglichkeiten der Verlängerung.
    • Rechtlichen Rat einholen: Sie können sich bei einer Rechtsberatung Unterstützung holen, um herauszufinden, ob es rechtliche Mittel gibt, eine Lösung für den Garten zu finden.
    • Unterstützung durch das Gemeinschaftsgärten-Netzwerk: Durch das Netzwerk können Sie sich mit anderen Gemeinschaftsgärten, die Erfahrungen mit Räumungen haben, über Möglichkeiten austauschen und erhalten für Ihren Garten Unterstützung.
    • Gespräch mit den Zuständigen suchen: Versuchen Sie, einen konstruktiven Dialog mit der Flächeneigentümerin oder dem Flächeneigentümer zu führen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die beide Seiten zufriedenstellt.

Videos zum Thema Gemeinschaftsgärten

Gemeinschaftsgärten: das ElisaBeet in Gesundbrunnen

Video über den Gemeinschaftsgarten ElisaBeet in Gesundbrunnen

Formate: video/youtube

Gemeinschaftsgärten werden von ihren Mitgliedern und anderen Interessierten gemeinschaftlich bewirtschaftet. Daneben stehen im Gemeinschaftsgarten auch der Austausch und das nachbarschaftliche Miteinander im Vordergrund. Das Projekt ElisaBeet in Gesundbrunnen stellt sich in diesem Video kurz vor.

Gemeinschaftsgärten in einer Kleingartenanlage: der Schleifengarten in Prenzlauer Berg

Video über den Schleifengarten im Prenzlauer Berg

Formate: video/youtube

Kleingärten müssen nicht immer nur Orte für ihre Vereinsmitglieder sein. Einige KGAs öffnen einzelne Gärten in ihren Anlagen für die Nachbarschaft. Im Prenzlauer Berg wurde die Fläche an einer Straßenbahn-Wendeschleife in einen Garten für die Anwohnerinnen und Anwohner umgewandelt.

Interkultureller Gemeinschaftsgärten: der Heilkräutergarten „Hevrîn Xelef” in Neukölln

Video über den interkulturellen Gemeinschaftsgarten „Hevrîn Xelef” in Neukölln

Formate: video/youtube

Ein interkultureller Garten ist ein besonderer Gemeinschaftsgarten. Dort kommen Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen zusammen, um gemeinsam zu gärtnern. Diese Gärten fördern den inter- und transkulturellen Austausch und das Verständnis zwischen Menschen verschiedener Kulturen.

Mietergärten: der Garten Mischgemüse in Lankwitz

Video über den Schleifengarten im Prenzlauer Berg

Formate: video/youtube

In Abstimmung mit ihrer Wohnungsgesellschaft degewo haben Nachbarinnen und Nachbarn in Lankwitz einen Gemeinschaftsgarten direkt vor der Haustür angelegt.