Schul- und Kitaverpflegung

1.4. Schul- und Kitaverpflegung attraktiver gestalten

Grundschulen

Mit dem Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens vom 26.06.2013 wurde ein vertraglich fixierter Festpreis von derzeit 3,25 Euro für die Catering-Unternehmen garantiert und ein Bio-Mindestanteil (15 Prozent) festgeschrieben. Dies führte dazu, dass im Rahmen des berlinweiten Ausschreibungsverfahrens für die Schulverpflegung 2013/14 ein Qualitäts- (statt Preis-) Wettbewerb erfolgte. Das Mittagessen im Land Berlin wird seit Sommer 2019 für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kos-tenbeteiligungsfrei angeboten. Damit verbundenes Ziel des Senats ist es, die Qualität des Schulmittagessens gemäß dem Beschluss des Abgeordnetenhauses (Drucksache 18/1732) langfristig und dauerhaft zu verbessern. Dementsprechend soll im Schulmittagessen ein Bio-Anteil von 50 Prozent erreicht werden. Die Musterausschreibung für das Mittagessen wurde in einem partizipativen Prozess überarbeitet. In der Musterausschreibung für den kommenden Vergabezeitraum ist ein gestaffelter Anstieg des Bio-Anteils von 15 Prozent auf 30 Prozent im ersten Vertragsjahr und ab 01.08.2021 auf 50 Prozent vorgesehen.

Weiterführende Schulen

Es ist vorgesehen, ein Konzept zur Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit einer Subventionierung des Schulessens für die weiterführenden Schulen durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie bis Anfang 2021 erarbeiten zu lassen und dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kita

Das Berliner Kitasystem zeichnet sich durch eine heterogene Kita- und Trägerlandschaft aus, die dem Subsidiaritätsprinzip verpflichtet ist. Dies spiegelt sich in den rahmenvertraglichen Vereinbarungen mit den Akteurinnen und Akteuren der freien und öffentlichen Jugendhilfe wider, in denen diese sich zum Angebot einer qualitativ hochwertigen, physiologisch ausgewogenen, schmackhaften und abwechslungsreichen Mittagsversorgung verpflichtet haben. Unter Beachtung dieser Strukturen soll unter Federführung der zuständigen Senatsverwaltung geprüft werden, ob und in welcher Form eine Fortentwicklung von Qualitätsstandards realisiert werden kann.
Hierzu zählt u. a. auch die Berücksichtigung infrastruktureller Maßnahmen (bspw. die Finanzierung von Küchen (Planung, Neu- / Umbau) im Rahmen bestehender Förderprogramme (vorbehaltlich der finanziellen Rahmenbedingungen).

Schulmilch

Das Land Berlin hat sich dem Beschluss des Landes Brandenburg angeschlossen und bietet künftig keine zuckerhaltigen Milchmischgetränke mehr im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms an. In Abstimmung mit Brandenburg wird geprüft, wie der Anteil von Bio-Milch, möglichst aus regionaler Erzeugung, im EU-Schulmilchprogramm gesteigert werden kann. Die Vorteile des Einsatzes von Bio-Produkten soll auch in den begleitenden Ernährungsbildungsmaßnahmen im Rahmen des Programmes stärker thematisiert werden.