Senat berät über die Zweitverleihung von Körperschaftsrechten

Pressemitteilung vom 06.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 6. Dezember 2022:

Der Senat von Berlin hat am heutigen Tag zustimmend von der Verleihung der Körperschaftsrechte für das Land Berlin an die Alevitische Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., an den Bund Freier Evangelischer Gemeinden K.d.ö.R., an die Rumänisch Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa der Rumänisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland K.d.ö.R. und an die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland K.d.ö.R. Kenntnis genommen.

Der Senator für Kultur und Europa gratuliert den vier Gemeinschaften zu diesen Verleihungen. Er bedankt sich bei allen vier für Ihre Mühen um das Gemeinwesen, für den sozialen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben der Menschen in Berlin und wünscht allen vier Gemeinschaften alles Gute auf ihrem weiteren Wege.

Der Senator betont den Einsatz dieser Gemeinschaften gerade auch für Menschen mit Fluchtgeschichte oder in schwierigen Verhältnissen und ruft die Stadtgesellschaft zur Solidarität und zum Zusammenhalt in diesen schweren Zeiten auf.

Alle vier Gemeinschaften hatten zuvor in dem Bundesland, in welchen sie ihren Sitz haben, die Körperschaftsrechte verliehen bekommen und zum Teil auch bereits mehrere Zweitverleihungen anderer Bundesländer erhalten. Die Zweitverleihung ist Ausdruck ihres Nachweises der Gewähr der Dauer nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung.