(1) Der Berliner Verwaltungspreis wird in drei Kategorien ausgelobt.
- Kategorie 1: „Innovativer Service für Bürgerinnen und Bürger bzw. Kundinnen und Kunden“
- Kategorie 2: „Prozess- und Qualitätsmanagement und ressortübergreifende Zusammenarbeit“
- Kategorie 3: „Modernes Personalmanagement“
Es besteht die Möglichkeit der Jury einen Sonderpreis zu verleihen. Dieser Sonderpreis kann bei Bedarf an Einreichungen vergeben werden die z. B. keiner bestehenden Kategorie direkt zugeordnet werden kann. Die Nominierung hierfür obliegt der Verwaltungspreis-Jury.
(2) Je Kategorie werden die Plätze 1 bis 3 prämiert.
(3) Die Preise sind wie folgt dotiert:- Platz 1 in jeder Kategorie wird mit einer Prämie in Höhe von 5.000 € bedacht.
- Platz 2 in jeder Kategorie wird mit einer Prämie in Höhe von 2.500 € bedacht.
- Platz 3 in jeder Kategorie wird mit einer Prämie in Höhe von 1.000 € bedacht.
- Der Sonderpreis kann mit einer Prämie bedacht werden.
(4) Die Verwendung des Preisgeldes ist zweckgebunden. Die folgenden Verwendungsmöglichkeiten sind denkbar:
- Finanzierung weiterführender Maßnahmen im Rahmen des ausgezeichneten Vorhabens
- Finanzierung einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne zur Präsentation des Vorhabens
- Durchführung einer Teambildungsmaßnahme der ausgezeichneten Kolleginnen und Kollegen (Finanzierung von Reise- und Beköstigungsaufwand sowie Eintrittsgeldern für ein besonderes Event)
- Finanzierung von besonderen (Büro-)Ausstattungsgegenständen, z. B. Büromobiliar – außerhalb des Rahmenvertrages des Landesverwaltungsamtes Berlin, digitales Flipchart, Whiteboard, mobile Endgeräte (Notebooks) – passend für die IT-Infrastruktur der jeweiligen Behörde, modernes Workshop-Material
- Finanzierung von kostenpflichtigen Qualifizierungsmaßnahmen bei externen Anbietenden, z.B. Design Thinking Workshops.