2025 findet im Zuständigkeitsbereich der VAk Berlin keine Prüfung statt.
Wer die Voraussetzungen gemäß § 2 BäderMeistPrV erfüllt und seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat (örtliche Zuständigkeit), kann die Zulassung und Überstellung in ein anderes Bundesland zur Prüfungsteilnahme beantragen.
Die Prüfung eines vollständigen Antrags (mit allen beigefügten erforderlichen Nachweisen) dauert zwischen 4 – 6 Wochen.
Hinweis: Die VAk Berlin beabsichtigt mit der Landesdirektion Sachsen einen gemeinsamen Prüfungsausschuss gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 BBiG zu errichten. Ab dem Zeitpunkt der Errichtung des gemeinsamen Prüfungsausschusses ist eine Prüfungsdurchführung nur noch durch den gemeinsamen Prüfungsausschuss mit Sitz in der Landesdirektion Sachsen möglich.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.