Die Prüfungsdurchführung erfolgt durch den gemeinsamen Prüfungsausschuss mit Sitz in der Landesdirektion Sachsen.
Grundlage: Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung gemeinsamer Prüfungsausschüsse für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen „Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe“ vom 20.02.2025 zwischen der Landesdirektion Sachsen (LDS) und der Verwaltungsakademie Berlin (VAk Berlin).
Prüfungstermine 2025/2026:
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13. August 2025
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Anmeldefrist
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06. – 09. Oktober 2025
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Allgemeiner Teil (Teil 1)
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7. Januar bis 8. Januar 2026
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Ergänzungsprüfung Allgemeiner Teil (Teil 1)
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17. März – 27. März 2026
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Fachpraktischer Teil (Teil 3)
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30. März – 01. April 2026
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Fachtheoretischer Teil (Teil 2)
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22. Juni 2026
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Ergänzungsprüfung Fachtheoretischer Teil (Teil 2)
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Prüfungstermine 2026/2027:
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31. Juli 2026
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Anmeldefrist
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06. – 09. Oktober 2026
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Allgemeiner Teil (Teil 1)
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Zeitraum folgt
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Ergänzungsprüfung Allgemeiner Teil (Teil 1)
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Zeitraum folgt
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Fachpraktischer Teil (Teil 3)
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Zeitraum folgt
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Fachtheoretischer Teil (Teil 2)
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Termin folgt
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Ergänzungsprüfung Fachtheoretischer Teil (Teil 2)
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Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist für alle mit Hauptwohnsitz in Berlin (örtliche Zuständigkeit) unter Beifügung der folgenden Nachweise (gemäß § 2 BäderMeistPrV):
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- bei Wiederholungsprüfungen, Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
einzureichen bei:
Verwaltungsakademie Berlin
- Zuständige Stelle nach dem BBiG -
Turmstraße 86
10559 Berlin.
Hinweis zur Ausbildereignungsprüfung:
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 BäderMeistPrV Teil der Qualifikation zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe. Auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 BäderMeistPrV ist der Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch den Prüfungsteilnehmenden bis spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Hinweis zur Gebührenerhebung:
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl S. 842) für die Prüfungsabnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in eine Gebühr i.H.v. 950,00EUR.