2022 findet im Zuständigkeitsbereich der VAk Berlin keine Prüfung statt.
Wer die Voraussetzungen gemäß § 2 BäderMeistPrV erfüllt und seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat (örtliche Zuständigkeit), kann die Zulassung und Überstellung in ein anderes Bundesland zur Prüfungsteilnahme beantragen.
Die Prüfung eines vollständigen Antrags (mit allen beigefügten erforderlichen Nachweisen) dauert zwischen 4 – 6 Wochen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.