Hörervertreter an der VAk

Die Hörervertreterin bzw. der Hörervertreter wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 7 VAkVO von der Hörervertretung der Verwaltungsakademie für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Hörervertreter

N.N. Zurzeit ist die Position der Hörervertretung nicht besetzt.

Hörervertretung (stellv.)

N.N.

Verwaltungsakademie Berlin