Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (AL AVD)

Übersicht

Aufrufe für die Lehrgänge

Lehrgangsbroschüre

Dokumente zum Lehrgang

  • Anmeldung für den AL AVD (Personalbogen)

    DOWNLOAD-Dokument

  • Anmeldung für die Erweiterung der Laufbahnbefähigung gemäß § 19 LVO-AVD (Personalbogen)

    DOWNLOAD-Dokument

Hinweis

Die Informationen zum Aufstiegslehrgang werden derzeit bearbeitet.

Dauer und Inhalte des Lehrgangs

Dauer:

Der Lehrgang dauert ca. 2½ Jahre, umfasst 360 Doppelstunden und findet in der Regel einmal wöchentlich mit 4 Doppelstunden (6 Zeitstunden) an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt.

Fachgebiete:

Staats- und Verwaltungsrecht
  • Staatsrecht
  • Berliner Verfassungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
Wirtschaft der öffentlichen Haushalte
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Volkswirtschaftslehre und Finanzwisschenschaften
  • Haushaltswesen
Verwaltungslehre
  • Führung und Personalmanagement
  • Planung und Organisation
  • Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln
Besonderes Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Sozialhilferecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
Zivilrecht
Informations- und Kommunikationstechnik

Projektarbeiten im Aufstiegslehrgang

Im Rahmen des Themenbereichs „Planung und Organisation“ erarbeiten die Teilnehmer*innen des Praxisaufstiegs als Gruppe eine Projektarbeit, die im Anschluss daran präsentiert und verteidigt wird. Eine Übersicht der Themen der Absolvent*innen früherer Jahrgänge finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Sollten Sie Interesse an einem Projektbericht haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Hinweis: Eine Einsichtnahme ist nur für Dienstkräfte der Berliner Verwaltung möglich. Die Projektberichte sind in der eingereichten Form ohne Angaben zur Bewertung und evtl. Unrichtigkeiten zugänglich. Die Verwertung der Inhalte ohne vorherige Einbeziehung der VAk bzw. der Verfasser*innen ist unzulässig.

Leistungsnachweise und Lehrgangszeugnis

In jedem Fach (mit Ausnahme von „Führung und Personalmanagement“ und „Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln“) ist ein schriftlicher Leistungsnachweis vorgesehen. Im Fach „Staatsrecht/Berliner Verfassungsrecht“ gibt es einen gemeinsamen Leistungsnachweis mit Elementen aus beiden Fachgebieten.

Voraussetzung für die Ablegung des schriftlichen Leistungsnachweises ist, dass der Hörer/die Hörerin mindestens zwei Drittel der Unterrichtsstunden in dem jeweiligen Fachgebiet besucht hat. Andernfalls ist (im Rahmen des organisatorisch Möglichen), das versäumte Fach nachzuholen und der Leistungsnachweis zu erbringen.

Versäumen Hörer/Hörerinnen wegen Krankheit oder nachweisbarer anderer Verhinderungen einen Leistungsnachweis, so wird ihnen Gelegenheit gegeben, diesen in Absprache mit der Verwaltungsakademie Berlin schnellstmöglich – spätestens bis zur Beendigung des Lehrgangs – nachzuholen. Mit mangelhaft (4,5) oder schlechter bewertete Leistungsnachweise sind einmal zu wiederholen.

Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht, nicht mehr als drei Leistungsnachweise mit „mangelhaft“ (4,5) bewertet wurden und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist.

Über die erfolgreiche Teilnahme stellt die Verwaltungsakademie Berlin ein Zeugnis aus, dass das Gesamtergebnis und die Noten der erbrachten Leistungsnachweise ausweist.

Prüfung

Es ist keine Prüfung vorgesehen.

Hinweise zum Auswahlverfahren

  • Stichwörter zum Inhalt des Auswahlverfahrens (AV): Aufgaben zur Konzentrations- und Organisationsfähigkeit, Aufgaben zum logischen Denken, zum mathematischen Verständnis, zur Allgemeinbildung sowie Aussagen zu folgenden Fachbereichen: Staats- und Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Beamtenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bürgerliches Recht
  • Zeit: 90 Minuten (zzgl. Konzentrationsaufgabe)
  • Ergebnismitteilung: Die Ergebnisse werden verschlossen/vertraulich der Dienststelle mitgeteilt.
  • Ausschlusskriterium: Ja, ohne bestanden Test kein Ranking durch die Verwaltungsakademie Berlin
  • Bei Fragen zur Wiederholung des Auswahlverfahrens wird auf das Rundschreiben SenFin IV Nr. 46/2021 verwiesen.
  • Einsichtnahme: Es ist keine Einsichtnahme in geschriebene Tests möglich

Aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden telefonisch keine Auskünfte zu Testergebnissen gegeben.

Beratung

Nina Zimmermann

Organisation

Nhuy Truong Bach