Verwaltungslehrgang II

Übersicht

Aufrufe für die Lehrgänge

Lehrgangsbroschüre

Downloads

  • Anmeldung Eignungstest VL II (1. Meldeschluss)

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  • Prioritätenmeldung für den VL II (2. Meldeschluss)

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  • Lehrgangsordnung VL II ab Jahrgang 2020

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  • Lehrgangsordnung VL II ab Jahrgang 2024

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  • Merkblatt VL II Blended Learning

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Rechtsgrundlagen

Relevante Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:

Ziel des Lehrgangs

Der VL II vermittelt den Tarifbeschäftigten insbesondere:

• vertiefte Fach- und Methodenkompetenzen in den Rechts- und Verwaltungswissenschaften
• die Fähigkeit zu analytischem und strategischem Denken
• Kompetenzen, fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge angemessen zu bewerten
• die Fähigkeit, Arbeitsabläufe vorausschauend, systematisch und wirtschaftlich zu organisieren
• Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungsprozessen.

Dauer des Lehrgangs

Der Lehrgang umfasst ca. 500 Doppelstunden und dauert ca. 3 Jahre. Er findet regelmäßig einmal wöchentlich mit 4 Doppelstunden (6 Zeitstunden) in dem Zeitrahmen von 8.00 bis 18.00 Uhr an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt. In ausgesuchten Fachgebieten findet Blockunterricht statt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum VL II können zugelassen werden:

  • Verwaltungsfachangestellte, Fachangestellte für Bürokommunikation, Kaufleute für Bürokommunikation (mit Berufsausbildung im öffentlichen Dienst sowie dienstbegleitender Unterweisung) und Kaufleute für Büromanagement (öffentlicher Dienst) mit einer mindestens dreijährigen Beschäftigungszeit im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (bis Lehrgangsbeginn) nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Wurde die Berufsausbildung mit dem Prädikat „gut“ oder besser abgeschlossen, ist eine mindestens einjährige Beschäftigungszeit nach Abschluss der Ausbildung nachzuweisen.
  • Tarifbeschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den VL I mit Erfolg absolviert haben und nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifizierung eine mindestens dreijährige Beschäftigungszeit im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (bis Lehrgangsbeginn) nachweisen können.
  • Tarifbeschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die die Basisqualifizierung II mit Erfolg absolviert haben und eine Berufsausbildung (nach BBiG) erfolgreich abgeschlossen haben
    sowie über eine insgesamt mindestens 3-jährige Beschäftigungszeit im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (bis Lehrgangs-beginn) verfügen.

Voraussetzung für die Zulassung zum VL II ist die Teilnahme an einem Eignungstest. Das Bestehen ist zwingende Voraussetzung. Die Anmeldungen der tariflich Beschäftigten zum Eignungstest und später zum VL II erfolgen ausschließlich durch die Dienstbehörden.

Leistungsnachweise und Prüfung

  • Merkblatt für die Fachwirtprüfung

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  • Hilfsmittelregelungen Fachwirtprüfung

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Hinweise zum Eignungstest

  • Stichwörter zum Inhalt des Eignungstests: Aufgaben zur Konzentrations- und Organisationsfähigkeit, Aufgaben zum logischen Denken, zum mathematischen Verständnis und zur Allgemeinbildung sowie Aussagen zu folgenden Fachbereichen: Staats- und Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Arbeits- und Beamtenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bürgerliches Recht
  • Zeit: 90 Minuten (zzgl. Konzentrationsübung)
  • Ergebnismitteilung: Die Prädikatsmitteilung (bestanden/nicht bestanden) wird der Dienststelle verschlossen/vertraulich mitgeteilt
  • Punktezahl: Wird verschlüsselt (nur den Teilnehmer*innen) auf der Homepage der VAk mitgeteilt
  • Testwiederholung: Jedes Jahr möglich
  • Einsichtnahme: Es ist keine Einsichtnahme in geschriebene Tests möglich.

Aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden telefonisch keine Auskünfte zu Testergebnissen gegeben.

Prüfungstermine für die Prüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in

Die aktuellen Termine für die Prüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in finden Sie auf den Seiten der Zuständigen Stelle unter folgendem Link:

Prüfungsarbeiten (Muster)

Prüfungsmuster für die verschiedenen Module (seit 2012) finden Sie unter folgendem Link:

Hinweise zum Erwerb des Bachelor-Grades

  • „Kooperation HWR ./. VAk (Studiengang ÖV ./. VL II)“

    Dank der Kooperation mit der HWR besteht die Möglichkeit für Absolvent*innen des Verwaltungslehrganges II unter Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen den Bachelor-Grad zu erreichen.

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Beratung

Hoa Thu Do

Organisation

Kimberly Buhne