Akademie vor Ort - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Herausforderung und Gewinn für die öffentliche Verwaltung

In der Reihe „Akademie vor Ort“ lud die Verwaltungsakademie Führungskräfte des Landes Berlins in die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein, um in einem Impulsvortrag über das Thema: „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Herausforderung und Gewinn für die öffentliche Verwaltung“ zu informieren.

Herr Peter Litschke, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention vom Deutschen Institut für Menschenrechte, führte zusammen mit Herrn Volkhard Schwarz, von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, durch die Veranstaltung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfuhren etwas über die Entstehung, die Bedeutung und die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention. Herausgehoben wurden einige Prinzipien, wie der Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und das Prinzip der Inklusion im Unterschied zur Integration.

Dazu hat der Berliner Senat die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien (Link zu den Leitlinien) beschlossen, welche bis zum Jahr 2020 nachhaltig umgesetzt werden sollen. Dazu gehören u.a. die Punkte: Barrierefreiheit, Beteiligung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichbehandlung. Der Gewinn für die öffentliche Verwaltung in der Umsetzung der Leitlinien bestehe vor allem im Abbau von Barrieren. Dies könne allein schon durch die Erstellung von Flyern und Bescheiden in sogenannter „leichter Sprache“ erfolgen, um allen Menschen den Zugang zu Informationen zu gewähren.

Die VAk bietet für die Beschäftigten der Berliner Verwaltung Seminare zum Thema: „Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für das praktische Verwaltungshandeln“ an. Weitere Informationen dazu finden Sie in der eVAk.

Schema Exklusion_Inklusion