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Frauenpower – Weibermacht IV

Pflanzen, Tränklein, Apotheke

Was wenn um 1500 jemand krank wurde? Die Pflege der Kranken übernahmen auch damals meistens Frauen. Jede Ehefrau hatte eine Hausapotheke mit Rezepten bewährter Arzneien, die von den Müttern an die Töchter weitergegeben wurden – genauso wie die Küchengeräte. Studierte Ärzte überließen den praktischen Teil der Krankenbehandlung den Wundärzten und Badern. Wie auch der Henker hatten diese lange Zeit die besseren Kenntnisse in der Anatomie. Geburt und Wochenbett waren bis in das 18. Jahrhundert eine Sache der Frauen.
Die Beschäftigung mit Heilpflanzen und Kräutern war für viele adlige Frauen im 16. Jahrhundert eine geschätzte Tätigkeit. Die Kurfürstin Katharina von Brandenburg (gest. 1602) begründete in der Tradition ihrer Mutter eine Apotheke, die im Berliner Schloss untergebracht war und die Armen kostenlos mit Arzneien versorgte.
Die Führung führt durch den Schlossgarten sowie ausgewählte Bereiche der Ausstellung im Schloss. Im Garten werden einzelne Heilkräuter vor Ort vorgestellt. Zum Abschluss der Führung können in der Alten Küche ausgewählte Kräuter probiert und ein Kräutertee selbst zusammengestellt werden.

Hinweise zu Ermäßigungen: Ermäßigter Eintritt wird – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für:

1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG

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