Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen im Freien. Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin ( LImSchG Bln) macht öffentliche Veranstaltungen im Freien, von denen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind, von einer vorher auf » Antrag « zu erteilenden Genehmigung abhängig. Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn der ... more