Wird erwartet, dass zeitlich befristet Lärm oberhalb zulässiger Immissionsrichtwerte erzeugt wird, der Dritte stören kann, ist es möglich in begrenztem Umfang Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zuzulassen. Das gilt für jede Art von Gewerbeausübung, einschließlich dem Betrieb von Gaststätten sowie durch Veranstaltungen und Baustellen. più