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Der nächste Einstellungstermin ist der 1. März 2024 für den mittleren Dienst der Schutzpolizei und der 2. April 2024 für den gehobenen Dienst der Schutz- bzw. Kriminalpolizei. Bewerbungsende ist der 30. September 2023. Ab 1. Oktober 2023 werden Bewerbungen für die Herbsteinstellungen 2024 angenommen.
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Welchen Schulabschluss und welches Alter benötige ich, um bei der Polizei Berlin eingestellt zu werden?
Für den mittleren Dienst der Schutzpolizei
ODER
Für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei
Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht erforderlich. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird die Eignung für den Polizeiberuf eingehend überprüft.
Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.
Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
Gemäß § 1 des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin dürfen Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Polizei beschäftigt sind, innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Tätowierungen im sichtbaren Bereich mit entsprechender Symbolik/Aussage.
Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich sind unzulässig.
Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissern Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung, dass Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie Ihr Abschluss zu bewerten ist, bietet Ihnen die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Hier können Sie nach Ihrem Schulabschluss recherchieren und sich dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.
Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, die Sie kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragen können, wird hier erst benötigt, wenn nach den Ergebnissen der Auswahltests Ihre Einstellung wahrscheinlich erscheint. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhalten Sie auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung (Zeugnisanerkennung). Bei Fragen in dieser Thematik wenden Sie sich bitte an die dort benannten Ansprechpartner.
Der PC-Test findet in den Prüfungsräumen der Polizeibehörde in der Keibelstraße 36, 10178 Berlin statt. Der im Anschluss zu absolvierende Sporttest wird auf dem Polizeigelände in der Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin durchgeführt. Zur Untersuchung beim Polizeiärztlichen Dienst und zum Bewerbungsgespräch werden die bis dahin erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber im Laufe des weiteren Verfahrens gesondert eingeladen.
Beides findet auf dem Gelände der Polizeiakademie in der Radelandstraße 21, 13589 Berlin statt. Zu diesem Termin sind auch alle notwendigen Originaldokumente mitzubringen.
Eine Einladung zum Bewerbungsgespräch und der polizeiärztlichen Untersuchung erfolgt nach der Reihenfolge der im PC-Test erzielten Ergebnisse. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihres Testergebnisses keine Chance auf einen Einstellungsplatz haben, werden zu diesem Testtag ggf. nicht mehr eingeladen.
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