Bewerbung & Einstellung

Achtung! Jetzt noch für eine Einstellung zum Frühjahr 2024 online bewerben.

ZWei Auszubildene auf dem Flur

Der nächste Einstellungstermin ist der 1. März 2024 für den mittleren Dienst der Schutzpolizei und der 2. April 2024 für den gehobenen Dienst der Schutz- bzw. Kriminalpolizei. Bewerbungsende ist der 30. September 2023. Ab 1. Oktober 2023 werden Bewerbungen für die Herbsteinstellungen 2024 angenommen.

Polizistin mit darübergelgten Schriftzug - Die Waffen der FRauen? Die Gleichen wie die der Männer. 110 Prozent Berlin

 

Einstellungsvoraussetzungen

  • In die Laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer
    • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.),
    • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
    • den Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B für Schaltgetriebe nachweist (muss in der Ausbildung bis zum Ende des 3. Semesters bzw. im Studium bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden),
    • über die Schwimmfähigkeit verfügt und diese durch die Vorlage des Deutschen Schwimmabzeichens, mindestens in Bronze und zum Einstellungstermin nicht älter als 36 Monate, nachweist,
    • die Einstellungsprüfung besteht und nachweist, auch körperlich den anspruchsvollen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein,
    • nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist, (Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.)
    • und nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).

    Welchen Schulabschluss und welches Alter benötige ich, um bei der Polizei Berlin eingestellt zu werden?

    Für den mittleren Dienst der Schutzpolizei

    • ist mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (bei Ausbildungsbeginn) und
    • zum angestrebten Einstellungstermin ein Lebensalter zwischen 15 Jahre und 8 Monate und 35 Jahren

    ODER

    • als Bewerberin bzw. Bewerber (30-39 Jahre) mindestens die Berufsbildungsreife (bisher: „Hauptschulabschluss“) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (bei Ausbildungsbeginn), eine abgeschlossene (mindestens zweijährige) Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit erforderlich.

    Für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei

    • ist mindestens die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
    • zum angestrebten Einstellungstermin ein Höchstalter von 35 Jahren erforderlich.

    Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht erforderlich. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird die Eignung für den Polizeiberuf eingehend überprüft.

  • Welche Regelungen gelten für Tätowierungen?

    Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.

    Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die

    • rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
    • entwürdigende,
    • sexistische bzw. frauenfeindliche,
    • gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

    Gemäß § 1 des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin dürfen Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Polizei beschäftigt sind, innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Tätowierungen im sichtbaren Bereich mit entsprechender Symbolik/Aussage.

    Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich sind unzulässig.

  • Wichtiger Hinweis für Interessierte mit ausländischem Schulabschluss

    Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, vergewissern Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung, dass Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und den geforderten Schulabschlüssen entspricht. Eine erste Orientierung, wie Ihr Abschluss zu bewerten ist, bietet Ihnen die Internetplattform Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Hier können Sie nach Ihrem Schulabschluss recherchieren und sich dessen Bewertung im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland anzeigen lassen.

    Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, die Sie kostenpflichtig bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragen können, wird hier erst benötigt, wenn nach den Ergebnissen der Auswahltests Ihre Einstellung wahrscheinlich erscheint. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung einschließlich der Antragsmodalitäten und -kosten erhalten Sie auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung (Zeugnisanerkennung). Bei Fragen in dieser Thematik wenden Sie sich bitte an die dort benannten Ansprechpartner.

Einstellungsprüfung

Die Einstellungsprüfung ist der wichtigste Teil des Einstellungsverfahrens und besteht aus verschiedenen Testteilen, die hier beschrieben sind:

  • PC-Test
    • Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturtest (z. B. Grundlagen von Auffassungsgabe/Urteilsvermögen, Aspekte der Zuverlässigkeit und psychischen
      Belastbarkeit, Hinweise auf Leistungsmotivation und Berufsinteresse)
    • Deutschtest, bestehend aus Diktat sowie Lücken- und Multiple-Choice-Test (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung)
    • Politik und Gesellschaft (Allgemeinwissen/interkulturelles Wissen)

    Der PC-Test findet in den Prüfungsräumen der Polizeibehörde in der Keibelstraße 36, 10178 Berlin statt. Der im Anschluss zu absolvierende Sporttest wird auf dem Polizeigelände in der Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin durchgeführt. Zur Untersuchung beim Polizeiärztlichen Dienst und zum Bewerbungsgespräch werden die bis dahin erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber im Laufe des weiteren Verfahrens gesondert eingeladen.

  • Sportleistungsprüfung
    • Hindernisparcours (Hamburger Gitter, Kleinkästen, Gewichtsschlitten, Kanister, Kasten, Holzwand, LKW-Reifen, Rettungspuppe)
      Die für das Bestehen des Parcours einzuhaltende Zeitvorgabe ist für Männer max. 3:23 Min., Frauen max. 4:00 Min. / ab einem Alter von 30 Jahren: Männer max. 3:26 Min., Frauen max. 4:05 Min.
  • Bewerbungsgespräch
    • halbstandardisiertes Einzelinterview vor einer Kommission aus zwei Bewertenden, ca. 50 Minuten Dauer.
    • Polizeiärztliche Untersuchung: Findet ebenfalls am Tag des Bewerbungsgesprächs statt und ist erforderlich, um die gesundheitliche Eignung für den Polizeiberuf zu klären (Polizeidiensttauglichkeit).

    Beides findet auf dem Gelände der Polizeiakademie in der Radelandstraße 21, 13589 Berlin statt. Zu diesem Termin sind auch alle notwendigen Originaldokumente mitzubringen.

    Eine Einladung zum Bewerbungsgespräch und der polizeiärztlichen Untersuchung erfolgt nach der Reihenfolge der im PC-Test erzielten Ergebnisse. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihres Testergebnisses keine Chance auf einen Einstellungsplatz haben, werden zu diesem Testtag ggf. nicht mehr eingeladen.

Einen ersten Eindruck von den Inhalten und Aufgabenstellungen des PC-Tests geben diese Übungstests – sie ähneln den Aufgabenstellungen im offiziellen Einstellungstest der Polizei Berlin.

Noch Fragen zu Ausbildung und Studium?

Hier gibt es nähere Informationen zum Ablauf der Ausbildung bzw. des Studiums

Ausbildung – mittlerer Dienst

Studium – gehobener Dienst

  • Verdienstbeispiele mittlerer Polizeivollzugsdienst

    PDF-Dokument (67.5 kB) - Stand: 1/2023

  • Verdienstbeispiele gehobener Polizeivollzugsdienst

    PDF-Dokument (82.3 kB) - Stand: 1/2023

  • Bewerberanforderungen mittlerer Dienst

    PDF-Dokument (602.5 kB)
    Bild: Polizei Berlin

  • Bewerberanforderungen gehobener Dienst

    PDF-Dokument (487.2 kB)
    Bild: Polizei Berlin

Vor der Bewerbung sollte geprüft werden, ob alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Einstellungszeitpunktes vorliegen und beachtet werden, dass für einen Einstellungszeitraum (Frühjahr bzw. Herbst) auch nur eine Bewerbung zulässig ist. Weitere Bewerbungen – auch für andere Laufbahnen – werden nicht akzeptiert und gegebenenfalls als Betrugsversuch gewertet, was zur Ablehnung aller Bewerbungen führen würde.

Bei Fragen zum Einstellungsverfahren steht das Team der Berufsberatung gerne unter den nachstehend genannten Hotlines zur Verfügung.

Beratungshotline: (030) 4664-793260 oder (030) 4664-404040

Der nächste Einstellungstermin ist der 1. März 2024 für den mittleren Dienst der Schutzpolizei und der 2. April 2024 für den gehobenen Dienst der Schutz- bzw. Kriminalpolizei. Bewerbungsende ist der 30. September 2023. Ab 1. Oktober 2023 werden Bewerbungen für die Herbsteinstellungen 2024 angenommen.