Liebe Vertragspartner*innen,
das Land Berlin hat seine Ausführungsvorschriften zu den Musikschulentgelten zum 01. August 2025 aktualisiert. Es gibt eine wichtige Änderung, die den Unterrichtsausfall und die Rückerstattung von Unterrichtsentgelten betrifft.
- Die Entgeltrückerstattung für musikschulseitig ausgefallene Unterrichte muss zukünftig durch die Vertragspartner*innen verlangt werden. Es reicht ein formloser Antrag an die allgemeine Musikschuladresse – musikschule@ba-fk.berlin.de – unter Angabe des Namens des/der Schüler*in, der ausgefallenen Unterrichtseinheit mit Datum und des Namens der Lehrkraft.
- Alle weiteren Vorschriften bzgl. der Musikschulentgelte können Sie der AV MuS-Entgelte entnehmen, wie sie im Amtsblatt veröffentlich wurde.