Messverfahren im Berliner Luftgütemessnetz

Das Berliner Luftgütemessnetz BLUME setzt kontinuierliche Messgeräte und diskontinuierliche Messverfahren ein. Während die kontinuierlich gewonnenen Messdaten stündlich aktualisiert veröffentlicht werden, arbeiten diskontinuierliche Verfahren so, dass vor Ort zunächst nur eine Probe genommen wird, die anschließend im Labor analysiert wird. Die im Luftgütemessnetz verwendeten Messgeräte entsprechen technischen Normen, die durch europäische Vorgaben rechtsverbindlich eingeführt sind. Normkonforme Geräte werden als „eignungsgeprüft“ bzw. „bekannt gegebene Messeinrichtungen“ bezeichnet. Detaillierte Informationen dazu stellt das Umweltbundesamt auf seiner Webseite Bekanntgabe eignungsgeprüfter Messeinrichtungen zur Verfügung.

Da alle Messgeräte zur Bestimmung der jeweiligen Schadstoffkonzentration in Messcontainern untergebracht sind, bekommen Außenstehende diese während des Betriebs nicht zu Gesicht. Auf den Dächern der Container lassen sich aber einerseits die Lufteinlässe erkennen, über die die zu analysierende Außenluft (Probenluft) angesaugt wird. Daneben sind dort auch Wetterhäuschen für meteorologische Begleitmessungen angebracht.

Im Folgenden stellen wir die von uns eingesetzte Messverfahren für die wichtigsten Luftschadstoffe vor.

Skizze des Messprinzips zur Bestimmung der CO-Konzentration mittels Infrarot-Photometrie

Kohlenmonoxid

Das EU-Recht schreibt für die Bestimmung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Luft das in der Norm DIN EN 14626:2012 beschriebene Verfahren der Infrarot-Photometrie vor. Die Methode beruht auf dem Prinzip der Absorption von Infrarotstrahlung durch CO-Moleküle bei einer Wellenlänge von 4,7 µm.

Die angesaugte Probenluft (1) wird zunächst in zwei Teilströme aufgeteilt. Der eine Teil wird über einen CO-Wäscher (2) geleitet, wo sämtliches CO zu CO₂ aufoxidiert wird. Dieser Teilstrom dient als Referenzgas. Der zweite Teilstrom wird nicht weiter behandelt und ist die eigentliche Probenluft. Ein Magnetventil (3) leitet anschließend jeweils abwechselnd Referenz- und Probengas in die Messkammer (4), die von einem Infrarotlicht (5) durchstrahlt wird. Das Infrarotlicht passiert einen optischen Filter (6), der nur Licht mit einer Wellenlänge hindurch lässt, welche die Kohlenmonoxidmoleküle aufnehmen können. Je nach CO-Gehalt in der Probenluft ändert sich die vom Photodetektor (7) gemessene Lichtintensität. Beim Messdurchlauf mit CO-befreitem Referenzgas findet keine Absorption der Infrarotstrahlung statt. Die Differenz der beiden Signale ist proportional zum Kohlenmonoxidgehalt der Probenluft, die mit Hilfe des Lambert-Beer‘schen Gesetzes berechnet wird.

Skizze des Messprinzips zur Bestimmung der Ozonkonzentration mittels Ultraviolett-Absorption

Ozon

Die Referenzmethode für die Messung der Ozonkonzentration in der Luft ist gemäß EU-Verordnung das in der Norm DIN EN 14625:2012 beschriebene Messprinzip der Ultraviolett-Absorption. Hier wird sich die Eigenschaft von Ozon zu Nutze gemacht, Ultraviolettstrahlung bzw. Ultraviolettlicht (UV-Licht) bei einer Wellenlänge von 253,7 nm zu absorbieren.

Die angesaugte Probenluft (1) wird zunächst in zwei Teilströme aufgeteilt. In einem Teil wird mittels eines Deozonisators (2), in welchem das Ozon an beheizter Silberwolle zu Silberoxid reagiert, sämtlicher Ozongehalt eliminiert. Dieser dient als Referenzgas. Der andere Teilstrom bleibt ohne weitere Behandlung und ist die eigentliche Probenluft. Ein Magnetventil (3) leitet nun immer abwechselnd Referenzgas und unbehandelte Probenluft in die Messkammer (4). Diese wird von einem per Quecksilberdampflampe (5) erzeugtem UV-Licht durchstrahlt. Nachdem das Licht einen optischen Filter (6) passiert hat, trifft es auf einen Photodetektor (7). Dieser misst die jeweilige Lichtintensität, die sich mit und ohne Absorption durch Ozon einstellt. Die Differenz der beiden Signale ist proportional zum Ozongehalt der Probenluft, die mit Hilfe des Lambert-Beer‘schen Gesetzes berechnet wird.

Skizze eines größenselektiven Filterkopfes (links) und des diskontinuierlichen Probenahmesystems zur gravimetrischen Partikelkonzentrationsbestimmung (rechts)

Partikel diskontinuierlich

Das diskontinuierliche Verfahren zur Partikelmassenkonzentration ist die gemäß EU-Recht vorgeschriebene Referenzmethode und wird in der Norm DIN EN 12341:2023 beschrieben. Das Messprinzip besteht in der Ermittlung der Partikelgesamtmasse in der Probenluft durch Auswaage im Labor, nachdem diese 24 Stunden durch einen Filter geleitet wurde.

Dazu wird die Probenluft zunächst über einen größenselektiven Filterkopf angesaugt (1). Im Filterkopf befinden sich mehrere Düsen (2), welche die Luft zunächst nach unten leiten. Dort angekommen muss der Luftstrom seinen Impuls ändern, um in die höher gelegene weiterführende Rohrleitung zu gelangen, die den Volumenstrom weiter zum Probensammler leitet. Diese starke Richtungsänderung führt dazu, dass nur Partikel bis zu einer maximalen Größe dem Luftstrom folgen können. Gröbere Partikel reagieren zu träge und bleiben an der Prallplatte (3) haften, womit sie nicht Teil der gemessenen Partikelmasse werden. Der Zweck dahinter ist es, allein die relevanten Partikel PM10 beziehungsweise PM2,5 auf dem Filter zu sammeln. Die innere Geometrie des Filterkopfes, insbesondere der Düsen, ist daher für die zu messende Fraktion (PM2,5 oder PM10) unterschiedlich.

Die bestaubten Filter werden automatisch nach 24 Stunden von der Filterkassette (4), in der die Beprobung stattfindet, in ein Magazin (5) transportiert, wo sie bis zum Transport ins Labor gelagert werden. Mit einem neuen Filter aus einem Magazin mit unbeprobten Filtern (6) wird die Messung fortgesetzt. Die beprobten Filter werden im Labor ausgewogen. Da sie zuvor im Labor bereits unbeprobt gewogen wurde, kann aus der Massendifferenz vor und nach der Sammlung die Gesamtstaubmasse ermittelt werden. Zusammen mit dem zugehörigen Luftvolumen kann dann die Staubkonzentration als Tagesmittelwert berechnet werden.

Skizze des Messprinzips zur kontinuierlichen Partikelkonzentrationsbestimmung mittels Streulichtverfahren

Partikel kontinuierlich

Zur kontinuierlichen Bestimmung der Partikelkonzentration in der Luft sind im Luftgütemessnetz Berlin automatische Messsysteme im Einsatz, die sich das Prinzip der Streulichtmessung an Einzelpartikeln zu Nutze machen. Da dieses Messprinzip nicht dem durch EU-Recht vorgegebenen Referenzverfahren entspricht, muss für die kontinuierliche Partikelmessung regelmäßig ein entsprechender Äquivalenznachweis geführt werden.

Probenluft (1) wird durch ein eigenes Probenahmerohr angesaugt und durch eine Messkammer geleitet. Ein Laser (2) erzeugt in Kombination mit einer Beleuchtungsoptik (3) ein schmales Laserband in der Messkammer und die Probenluft wird aerodynamisch in den Brennpunkt des Laserbandes fokussiert (4). Durchquert ein Partikel den Laserstrahl entsteht durch Reflektion an seiner Oberfläche Streulicht. Das entstehende Streulicht wird über eine Weitbereichsoptik (6) zu einer Empfängerdiode (7) gelenkt. Jedes elektrische Signal der Diode wird gezählt und nach einer entsprechenden Verstärkung klassiert. Die Berechnung der Staubmassenfraktionen erfolgt auf Grundlage der gemessenen Partikelanzahlgrößenverteilung.

Skizze des Messprinzips zur Bestimmung der Ruß-Konzentration mittels Absorptionsphotometer

Ruß (äquivalenter Schwarzer Kohlenstoff)

Derzeit gibt es weder eine durch EU- noch durch Bundesrecht vorgeschriebene Referenzmethode zur Messung der Rußkonzentration in der Luft. Im Berliner Luftgütemessnetz werden für die automatische Bestimmung Absorptionsphotometer vom Typ AE33 eingesetzt, die die Abschwächung eines Lichtsignals durch die auf einem Filter gesammelten Rußpartikel messen.

Die Probenluft (1) wird an zwei parallelen Punkten durch ein Filtermaterial (2) geleitet. Diese Spots werden durch einen unterschiedlichen Volumenstrom definiert, weshalb Beladungseffekte kompensiert werden können. Das Filtermaterial fängt dabei die in der Luft enthaltenen Partikel ein. So entsteht an beiden Punkten jeweils ein Ablagerungsbereich (3), an dem die Partikelkonzentration stetig zunimmt.

Eine Lichtquelle (4) erzeugt einen Lichtstrahl, der durch das Filtermaterial hindurch geleitet wird. Die absorbierenden, dunklen Partikel schwächen dabei das Licht ab (während helle Partikel streuen). Die Zunahme der Abschwächung von einer Messung zur nächsten ist proportional zur Zunahme der Dichte des optisch absorbierenden Materials auf dem Filter, was wiederum proportional zur Konzentration der Partikel im Probenluftstrom ist. Jeweils ein Sensor misst die Lichtintensität in einem Bereich ohne Ablagerung (Nullsignal) (5) sowie bei der Durchstrahlung der Ablagerungsbereiche (6). Der Unterschied dieser beiden Signalstärken bildet dann die Grundlage für die Konzentrationsbestimmung.

Das Filtermaterial ist ein aufgerolltes Fieberglas-/PTFE-Band. Wenn die Dichte im Ablagerungsbereich einen voreingestellten Grenzwert erreicht der einer Sättigung entspricht, bewegt sich das Band zu einem unbeprobten Bereich weiter und die Messungen werden fortgesetzt.

Skizze des Messprinzips zur Bestimmung der NOX-Konzentration mittels Chemilumineszenzverfahren

Stickstoffdioxide

Gemäß EU-Vorgaben ist die Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxiden (NOx) das Chemilumineszenzverfahren, das in der Norm DIN EN 14211:2012 beschrieben wird. Das Verfahren beruht auf der Messung des Lichts, das bei der Reaktion von Stickstoffmonoxid (NO) mit Ozon (O3) entsteht.

Das Probengas (1) wird in zwei Ströme aufgeteilt: Von einem Teilstrom wird die Stickoxidkonzentration gemessen nachdem das enthaltene NO2 mit Hilfe eines Konverters (2) zu Stickstoffmonoxid (NO) reduziert wurde. Der andere Strom wird nicht weiter behandelt, um für diesen die direkte Bestimmung der NO-Konzentration vorzunehmen. Ein dritter Teilstrom wird nicht aus der Probenluft, sondern aus der Abluft generiert, nachdem diese durch einen Deozonisator (3) geleitet wurde. Dieser dient als Referenzgas. Die Leitungen der drei Gasströme werden mit Hilfe eines Magnetventils (4) alle 0,5 Sekunden umgeschaltet und in die Reaktionskammer (5) geleitet.

In einem davon unabhängigen Vorgang wird Außenluft (1) durch einen Ozonierer (6) geleitet, in dem das für die Reaktion benötigte Ozon generiert wird. Dieses wird ebenfalls in die Reaktionskammer geleitet. In der Reaktionskammer reagiert das im Probengas enthaltene NO und das Ozon miteinander zu NO2, das sich teilweise in angeregtem Zustand befindet, also eine höhere Energie als der stabile Grundzustand aufweist. Geht das angeregte NO2 in den Grundzustand über, kommt es zu Lichtemissionen. Das Licht wird durch einen optischen Filter (7) geleitet und mit Hilfe eines Photodetektors (8) detektiert.

Die Konzentrationen von NO und NOx ergeben sich aus dem Signal der Photodiode, das proportional zur Konzentration der Gase NOx und NO ist. Die NO2-Konzentration wird aus der Differenz der NOx- und der NO-Konzentration berechnet.

Quellen: Die Beschreibung der jeweiligen Funktionsprinzipien beruht auf den Handbüchern der eingesetzten Messgeräte.