Beteiligung

Willkommen im Partizipationszirkus

Die Einführung der Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung erfolgte in den 1970er Jahren als Reaktion auf den Wunsch vieler Menschen nach einer Demokratisierung der Planung. Synonym wird oft der Begriff der „Partizipation“ genutzt. Damit sind meist Verfahren im Sinne der formellen Beteiligung gemeint. Formelle Formen der Beteiligung sind rechtlich vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel die öffentliche Auslegung nach § 3 Baugesetzbuch mit der Möglichkeit, Planungen zu erörtern und sich dazu zu äußern. Auch demokratische Wahlen und die Vereinigungsfreiheit in Artikel 9 des Grundgesetzes können als Formen zur Beteiligung an der Planung angesehen werden. Manchmal werden Verfahren der direkten Demokratie wie Bürger- und Volksentscheide ebenfalls dazu gezählt. Im besten Fall können Beteiligungsverfahren durch eine frühe Einbindung von Betroffenen in Planungsentscheidungen ↦Teilhabe ermöglichen, ↦Kooperationen anregen und dadurch eine wirkliche ↦Legitimation für Planungen herstellen.

Beteiligungsverfahren sind häufg das Resultat von (stadt-)politischen ↦Konfikten, in denen sich diejenigen Gehör verschaffen, die sich strukturell von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen fühlen. Im schlechtesten Falle benutzen Kommunen Bürgerbeteiligung, um bereits beschlossene Pläne mit kosmetischen Impulsen aus der Bevölkerung zu versehen und so zu legitimieren. Verwaltung, private Unternehmen oder im Stadtrat sitzenden Politikerinnen und Politiker bleiben dann die gestaltenden Akteure.

Diese formellen Verfahren werden immer öfter ergänzt durch informelle und von der Zivilgesellschaft initiierte Formen der Beteiligung. Diese Bottom-up-Prozesse, die konkrete Mitwirkung und aktives ↦Stadtmachen einfordern, haben besseren ↦Zugang für viele, Orientierung am ↦Gemeinwohl, ↦Kooperation und ↦Selbstverwaltung zum Ziel.