Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden und dies im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verankert. Dazu muss der Treibhausgasausstoß radikal verringert werden: bis 2030 um mindestens 70 Prozent (§ 3 EWG Bln, verglichen mit 1990), die Verwaltung muss bereits 2030 klimaneutral organisiert sein. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Darüber hinaus gibt es in Berlin weitere wichtige Gesetze wie das Mobilitätsgesetz Berlin (MobG BE), das wichtige Ziele
für den emissionsreichen Sektor und die Mobilittätswende feststeckt.
Das Berliner Klimaschutzprogramm
Das Berliner Klimaschutzprogramm (BEK) ist das zentrale Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele und zur Berliner Anpassung an den Klimawandel.
Im BEK sind im Bereich Klimaschutz 7 Handlungsfelder mit insgesamt 71 Maßnahmen identifiziert, die der Senat und die Bezirke in den nächsten Jahren umsetzen sollen, um die CO ~2~-Emissionen zu verringern.
Im Handlungsfeld Energie kommt der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Mehr Details zu den einzelnen Handlungsfeldern finden Sie auf der Website der SenMVKU.
Die Arbeit der KlimaWerkstatt Spandau ist vorwiegend in den Handlungsfeldern „Konsum“ und „Übergeordnete Maßnahmen“ des BEK zu verorten. Maßnahmen, die von der KlimaWerkstatt Spandau, mitgetragen werden sind z.B. „K-2 Zielgruppenspezifische Beratungsangebote“ und Ü-3 Langfristige Klimabildungsförderung: Klimaprojekte und -inhalte vertiefen, ausweiten und verstetigen“. Als bezirkliche Einrichtung und Projekt der Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz vom Bezirksamt Spandau arbeitet sie aktiv zur Maßnahme „Ü-9 Bezirklicher Klimaschutz“.