Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Einstiegsgeld

Sie werden in Kürze ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen? Mit dem zu erwartenden Einkommen können Sie voraussichtlich auch ohne Bürgergeld auskommen? Dann kann Sie das Jobcenter gegebenenfalls mit Einstiegsgeld unterstützen. Hierbei handelt es sich um eine zeitliche beschränkte Auszahlung von Geld, welches Sie nicht zurückzahlen müssen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihren individuellen Voraussetzungen. Einstiegsgeld soll Ihnen den Einstieg in die Erwerbstätigkeit erleichtern. Sprechen Sie hierzu gerne mit Ihrer zuständigen Arbeitsvermittlung. Eine Beantragung von Einstiegsgeld muss noch vor der Arbeitsaufnahme erfolgen.

Nutzen Sie hierzu gerne unseren eService “Einstiegsgeld beantragen” auf www.jobcenter.digital.

Auch für Selbstständigkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld gewährt werden. Informationen dazu finden Sie hier.