Möchten Sie in eine neue Wohnung ziehen?
Dann benötigen Sie die Zusicherung zur Anerkennung der neuen Mietkosten (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) durch das Jobcenter.
Eine Zusicherung zur Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung wird grundsätzlich nur vor Abschluss des Vertrages über eine neue Unterkunft erteilt.
Das Jobcenter prüft in diesem Zusammenhang sowohl die Notwendigkeit eines Umzuges, als auch die Angemessenheit der neuen Wohnung.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Wohnungssuche und vor Abschluss eines Mietvertrages, welche Kosten übernommen werden können. Diese sind in den sogenannten Ausführungsvorschriften Wohnen (AV-Wohnen) geregelt.
Ein Umzug ohne die schriftliche Zusicherung durch das Jobcenter kann zu finanziellen Nachteilen führen (z.B. bei der Übernahme der neuen Miete oder Kaution).
Das Jobcenter benötigt zur Prüfung Ihres Anliegens das konkrete Wohnungsangebot. Bitte fügen Sie Ihrem Wohnungsangebot die Antragsunterlagen zur Neuanmietung von Wohnraum bei, damit wir Ihr Anliegen vollständig prüfen können.