Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.

Kündigung

Sie haben kürzlich Ihren Job verloren? Dafür kann es viele Gründe geben.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Bitte übersenden Sie noch heute Ihre Kündigung oder ähnliche Dokumente an uns. Wir melden uns bei Ihnen.

Hinweis:
Bitte melden Sie sich bei uns und in der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos bzw. arbeitssuchend, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss erfolgen, um Ihre Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) zu prüfen. Mitunter ist es zur Beantragung von Bürgergeld notwendig eine Negativbescheinigung der Agentur für Arbeit einzureichen. Hiermit bestätigt die Agentur, dass Sie keinen Anspruch auf die vorrangige Leistung “Arbeitslosengeld” haben.

Zur Beantragung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nutzen Sie gerne auch die entsprechenden eServices unter www.arbeitsagentur.de.