Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.

Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituation gibt es die Möglichkeit Mehrbedarfe zu gewähren die mit der Regelleistung nicht abgedeckt werden.

Dazu gehören Mehrbedarfe für folgende Personenkreise:
  • werdende Mütter
  • Alleinerziehende
  • erwerbsfähige Personen mit Behinderung, die an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötigen
  • Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Schülerinnen und Schüler außerhalb von Berlin, die erforderliche Lernmittel nicht von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt bekommen
Außerdem können Mehrbedarfe anerkannt werden für:
  • unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen
  • dezentrale Warmwassererzeugung

Die Summe des insgesamt anerkannten Mehrbedarfs darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.

Im Regelfall müssen Leistungen für Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden. Die Ansprüche werden bei der Antragstellung automatisch geprüft.
Daher ist es wichtig, Ihren Hauptantrag oder Weiterbewilligungsantrag vollständig auszufüllen und alle Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.