Sie wurden wegen einer Ordnungswidrigkeit angehört und wollen nun wissen, wie Sie darauf reagieren können?
Mit der Anhörung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu den gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründen zu äußern und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse für die Zumessung einer möglichen Geldbuße zu offenbaren.
Ihre Angaben können zur Aufklärung des Sachverhaltes und dessen Nachweis führen. Sie sind jedoch nicht zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet. Sie haben das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Bitte äußern Sie sich schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Anhörungsschreibens oder – nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 030 5555 75 7925 – zur Niederschrift im Jobcenter.
Nutzen Sie dafür gern den beigefügten Anhörungsbogen. Bitte senden Sie uns diesen Bogen auch dann zurück, wenn sie sich nicht zur Sache äußern wollen. Von einer telefonischen Stellungnahme sollten Sie aus Beweisgründen absehen.
Sie sind mit der Entscheidung des Jobcenters zum Bußgeldverfahren nicht einverstanden?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich –oder nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 030 5555 75 7925 zur Niederschrift beim Jobcenter Einspruch einlegen.