Seit dem 01.07.2023 ist es möglich das sogenannte Weiterbildungsgeld zu erhalten. Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, welche zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, erhalten Sie 150€ monatlich für die Teilnahme. Das Weiterbildungsgeld müssen Sie nicht beantragen – es wird automatisch ausgezahlt.
Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.