Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Weiterbildungsgeld

Seit dem 01.07.2023 ist es möglich das sogenannte Weiterbildungsgeld zu erhalten. Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, welche zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, erhalten Sie 150€ monatlich für die Teilnahme. Das Weiterbildungsgeld müssen Sie nicht beantragen – es wird automatisch ausgezahlt.