Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.

Pfändung

Sie wollen Ihre Sozialleistungen vor Pfändungen schützen?

Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind nicht pfändbar und können deshalb grundsätzlich auch nicht übertragen oder verpfändet werden.

Um die Sozialleistungen, welche auf Ihr Konto ausgezahlt werden zu schützen, müssen Sie ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Verfügen Sie nicht über ein Pfändungsschutzkonto, so können die Sozialleistungen hingegen doch einbehalten werden.

Durch eine Umwandlung in ein P-Konto können Beträge in Höhe bestimmter Freibetragsgrenzen nicht gepfändet werden.
Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto können Sie bei Ihrer kontoführenden Bank beantragen.
Haben Sie konkrete Fragen zur Pfändung oder wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.