Sie haben Fragen, was im Falle einer Trennung zu tun ist?
Wenn sich Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft trennen und/oder den Haushalt verlassen, teilen Sie uns dies umgehend mit. In diesem Fall kann die Person eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.
In der bisherigen Bedarfsgemeinschaft darf diese Person dann nicht weiter berücksichtigt werden, so dass eine Neuberechnung der Ansprüche erfolgt.
Für die Mitteilung nutzen Sie bitte unser Online-Angebot auf www.jobcenter.digital, den Sammelruf oder nehmen Kontakt mit dem Servicecenter auf.