Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.

Studierende

Sie absolvieren ein Studium und fragen sich ob auch Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten können?

Studentinnen und Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Ihr Studium dem Grunde nach durch BAföG förderungsfähig ist und Sie in einem eigenen Haushalt leben.

Bitte klären Sie den vorrangigen BAföG-Anspruch mit Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.

Je nach Ergebnis besteht die Möglichkeit, bestimmte Leistungen nach dem SGB II in Form eines Zuschusses oder als Darlehen zu erhalten.

Wenn Sie aufgrund des Alters vom BAföG ausgeschlossen sind, besteht die Möglichkeit, einen Anspruch auf Bürgergeld zu haben, wenn:
  • die Ausbildung zu Eingliederung zwingend erforderlich ist und
  • ohne Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht.

Auch während des Besuchs einer Abendschule kann Bürgergeld bezahlt werden, wenn BAföG aufgrund des Alters ausgeschlossen ist.

Es bestehen noch weitere Möglichkeiten des Bürgergeld – Bezuges neben dem Studium. Für konkrete Auskünfte zu weiteren Ausnahmetatbeständen ist die Klärung durch die Leistungsabteilung des Jobcenters erforderlich.