Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Wohnheim Kostenübernahme

Benötigen Sie die Kostenübernahme für ein Wohnheim?

Sollten Sie die Kostenübernahme für die Unterbringung in einer Obdachloseneinrichtung wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Soziale Wohnhilfe Treptow-Köpenick, einer Beratungsstelle des Amtes für Soziales.

Sie erhalten vom Bezirksamt ggf. einen Nachweis über einen Unterkunftsplatz.
Eine persönlichen Vorsprache im Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick ist nicht notwendig. Die notwendigen Unterlagen werden von der sozialen Wohnhilfe direkt an das Jobcenter übermittelt.

Im weiteren Verlauf wird dem Wohnheim die Bestätigung der Kostenübernahme postalisch übermittelt. Sie müssen demnach nichts weiter machen.