Sie möchten sich außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches des Jobcenters aufhalten?
Die Nichterreichbarkeit wurde lange als Ortsabwesenheit bezeichnet.
Pro Kalenderjahr haben Sie einen Anspruch auf 21 Kalendertage Nichterreichbarkeit. Hierzu zählen auch Wochenenden und Feiertage.
Für Zeiten der Nichterreichbarkeit müssen Sie sich vorab stets die Zustimmung des Jobcenters einholen. Sollten Sie über die genehmigten Zeiträume abwesend sein, kann dies Folgen für Ihren Leistungsbezug haben.
Um eine Nichterreichbarkeit zu beantragen, nutzen Sie bitte den passenden eService “Abwesenheit online abstimmen” auf www.jobcenter.digital.
Alternativ wenden Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsvermittlung.