Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Kooperationsplan

Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die bis dahin gängige Praxis des Abschließens einer Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt.
Dieser soll nun zukünftig als Mittel dienen die gemeinsamen Ziele zwischen Kunden und Jobcenter im Rahmen der Arbeitsvermittlung festzuhalten.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der zentral bereitgestellten Broschüre zum Kooperationsplan.