Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die bis dahin gängige Praxis des Abschließens einer Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt.
Dieser soll nun zukünftig als Mittel dienen die gemeinsamen Ziele zwischen Kunden und Jobcenter im Rahmen der Arbeitsvermittlung festzuhalten.
Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der zentral bereitgestellten Broschüre zum Kooperationsplan.