Mietschulden können beantragt und im Rahmen eines Darlehens übernommen werden.
Hierfür müssen folgende rechtliche Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Schuldenübernahme muss notwendig sein, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
2. Es liegt erhaltenswerter Wohnraum vor (keine weiteren Kündigungsgründe).
3. Die Wohnung muss hinsichtlich der Kosten angemessen sein.
4. Ihre Selbsthilfemöglichkeiten sind vollständig ausgeschöpft (z.B. kein einzusetzendes Vermögen oder Ratenzahlungen).
Das Darlehen muss anschließend zurückgezahlt werden. In der Regel werden hierzu ab dem Folgemonat 5 Prozent vom Regelbedarf zur Tilgung des Darlehens einbehalten (aufgerechnet).
Zur Beantragung des Darlehens wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Leistungsabteilung. Im ersten Schritt können Sie hierzu eine Postfachnachricht mit Ihrem Anliegen auf www.jobcenter.digital an uns übersenden.