Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Häusliche Gewalt

Erleben Sie häusliche Gewalt und möchten mit jemandem darüber sprechen?

Dann melden Sie sich bei der Polizei (Kurzwahl “110”).
Sie können auch die Opferschutzhilfe der Berliner Polizei nutzen.

Sie möchten sich nicht bei der Polizei melden? Wir wissen, dass es viele Gründe dafür geben kann und haben Verständnis dafür. Sie sind nicht allein! Kontaktieren Sie in diesem Fall eine der nachfolgenden Stellen:

Gewaltschutzambulanz der Charité
Opfer von Gewalt können dort eine kostenlose rechtsmedizinisch gerichtsfeste Dokumentation erstellen lassen, die dann gegebenenfalls später im Rahmen einer Anzeige als Beweismittel genutzt werden kann.