Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Bankverbindung ändern

Sie haben eine neue Bankverbindung und wollen, dass Ihre Leistungen auf das neue Konto gezahlt werden?

Dann nutzen Sie einfach den Service Veränderungsmitteilung (VÄM) in Ihrem Kundenportal auf www.jobcenter.digital.

Alternativ können Sie Ihre neue Bankverbindung auch postalisch an uns senden. Aus Sicherheitsgründen ist in diesem Fall eine Authentifizierung erforderlich. Ihre zuständige Leistungsabteilung wird vor Änderung des Zahlungsweges telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen eine telefonische Übermittlung Ihrer Bankverbindung nicht möglich ist.