Wichtig: Mit der Einführung des Grundsicherungsgeldes gelten ab 01.07.2026 unter anderem neue Regeln bei der Berücksichtigung von Vermögen. Bitte füllen Sie deshalb zusätzlich zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag die beigefügte "Anlage VM" aus.

Alleinerziehende

Am 01.11.2018 startete unsere neue Maßnahme für AlleinErziehende unter dem Namen „BlickRichtung Arbeit – Beratung und Unterstützung von AlleinErziehenden“. Darin erhalten Sie Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere bei der Organisation und der Kitaplatzsuche. Bei Bedarf wird Ihnen ferner Beratung zur Berufsausbildung geleistet. Vor Ort ist ein Erzieher, sodass die Betreuung der Kinder im Rahmen der Teilnahme stundenweise sichergestellt werden kann. Teilnehmen können Alleinerziehende, aber auch in Partnerschaft lebende mit einem oder mehreren Kindern. Darüber hinaus richtet sich die Maßnahme an Schwangere sowie Personen in Erziehungszeit mit einem oder mehreren Kindern unter 3 Jahren.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Arbeitsvermittlung.