Wichtig: Bürgergeld ab 2026 nicht mehr per Scheck. Letzte Schecks werden im September 2025 versendet. Bitte Bankverbindung einreichen.

Der gemeinsame Arbeitgeberservice Berlin Treptow-Köpenick

Wir suchen Verstärkung

Zentrales Anliegen unseres Jobcenters und der Agentur für Arbeit Berlin Treptow-Köpenick, ist die Vermittlung von Arbeitssuchenden. Deshalb wurde der gemeinsame Arbeitgeber-Service Berlin Treptow-Köpenick ins Leben gerufen. Unser Motto lautet, unseren Kunden – so gut es uns möglich ist – gerecht zu werden.
Wir betreuen alle Arbeitgeber aus den Bezirken Treptow und Köpenick und pflegen regen Kontakt in der Region, um aktiv offene Stellen zu gewinnen. Außerdem beraten wir Sie zu Fördermöglichkeiten und finanziellen Hilfen.

Ansprechpartner für Ihr Unternehmen finden Sie in der:

Agentur für Arbeit Berlin Süd
Geschäftsstelle Treptow-Köpenick
Pfarrer-Goosmann-Straße 19
12489 Berlin

Tel: (0800) 4 5555 20 (Arbeitgeber – kostenlos)
Fax: (030) 5555 78 3339
E-mail: Treptow-Koepenick.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Unsere speziellen Arbeitgeberinformationen entnehmen Sie bitte unserem Newsletter .

Ein einzigartiges Leistungsangebot - mit Konzept zum Erfolg

Arbeits- und Jobvermittler gibt es am Markt bereits viele. Kein einziger dieser Anbieter verfügt aber über ein so kundenorientiertes und breit gefächertes Leistungsangebot wie die Bundesagentur für Arbeit. Dieses Spektrum an Vorteilen können wir anbieten:

Wir sind:

  • service-orientiert – direkt vor Ort, immer erreichbar und sofort aktiv
  • nicht gewinn-orientiert – wir wollen keinen schnellen Geschäftsabschluss um jeden Preis, sondern sind um nachhaltige Integrationen und eine langfristige Kundenbeziehung bemüht
  • national und international – regionales Know-How mit bundesweitem Netzwerk im Hintergrund
  • aktiv, seriös und kompetent – wir verbinden die Vertrauenswürdigkeit einer öffentlich-rechtlichen Institution mit der Kompetenz am Arbeitsmarkt

Wir bieten:

  • eine zielgerichtete und ganzheitliche Personalberatung – von der Information über die Vermittlung bis hin zu Förderung (z.B. Eingliederungszuschuss) und Fortbildung
  • langjährige Praxiserfahrung in vielen Bereichen
  • fundiertes Wissen und einen überregionalen Bewerberpool

Unsere Kunden erleben:

  • mehr Qualität und Flexibilität – durch die qualifizierte und limitierte Vorauswahl
  • mehr Wirtschaftlichkeit – unser Service ist kostenlos, die Integrationen nachhaltig
  • mehr Leistungsfähigkeit – wir sparen Ihnen Zeit und Kosten in der Personalauswahl

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Um dafür Ihre Unterstützung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu erhalten, bieten wir Ihnen Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten der Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Eingliederungszuschüsse sind vor Arbeitsaufnahme bei dem zuständigen Arbeitgeberservice zu beantragen.

Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Arbeitgeber-Service ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

Gemeinsamer Arbeitgeber-Service Treptow-Köpenick